Justiz Kontakte zur Rechtsextremen: Oberlandesgericht enthebt Schöffin des Amtes
Hauptinhalt
16. März 2023, 20:55 Uhr
Eine wegen Kontakten zu Rechtsextremen umstrittene Schöffin des Landgerichts Erfurt ist vom Thüringer Oberlandesgericht ihres Amtes enthoben worden. Die Richter begründeten das mit dem Verstoß gegen das Mäßigungsgebot.
Inhalt des Artikels:
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat eine umstrittene Schöffin des Landgerichts Erfurt ihres Amtes enthoben. Das entschied der 1. Strafsenat bereits am vergangenen Donnerstag, teilte das OLG am Donnerstag mit.
Die Schöffin habe gegen das Mäßigungsgebot verstoßen, das auch für ehrenamtliche Richter gelte, so die Begründung. Die Enthebung sei daher "unumgänglich". Deshalb müsse auch nicht mehr in der Frage entschieden werden, ob Zweifel an der besonderen Verfassungstreue bestehen.
Das OLG sprach von einem "erheblichen politischen Engagement" der Schöffin in der Öffentlichkeit, das auf eine breite Außenwirkung angelegt gewesen sei. Die Frau hatte eine Kundgebung mit rechtsextremen Rednern angemeldet und mit organisiert. Die Aktivitäten der Frau waren von MDR THÜRINGEN Mitte Januar öffentlich gemacht worden.
Schleuserprozess in Erfurt ausgesetzt
Im Januar war deshalb ein Prozess am Landgericht Erfurt ausgesetzt worden. Das Landgericht äußerte Zweifel, dass die ehrenamtliche Richterin geeignet ist, und übergab dem Oberlandesgericht den Fall zur Prüfung. Der Schöffenverband forderte daraufhin die Ablösung der Schöffin. In dem Prozess ging es um drei mutmaßliche Schleuser, die mehr als 100 Ausländern aus Nicht-EU-Staaten illegal Jobs in Deutschland verschafft haben sollen.
Das Mäßigungsgebot verlangt von haupt- und ehrenamtlichen Richtern, dass sie alles unterlassen, was den Eindruck einer Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann. Ein Richter darf sich zwar politisch betätigen, muss aber das Mäßigungsgebot und damit die Neutralität beachten.
Wegen Masken-Delikts selber vor Gericht
Nach Informationen von MDR THÜRINGEN musste sich die nun abgesetzte Schöffin im Mai vergangenen Jahres vor dem Erfurter Amtsgericht in einer Bußgeldsache verantworten. Auf einer Demonstration gegen Corona-Regeln soll sie als Ordnerin gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. Deshalb war gegen sie ein Bußgeld verhängt worden. Die Frau legte Widerspruch ein. Das Verfahren wurde damals eingestellt, sie musste lediglich die eigenen Kosten tragen.
MDR (kku/co)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. März 2023 | 11:00 Uhr