Landgericht Gera Klage stattgegeben: Stadtwerke Jena informierten nicht ausreichend über Preiserhöhung
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05. September 2024, 16:24 Uhr
Während des Anstiegs der Energiepreise im Jahr 2021 informierten die Stadtwerke Jena ihre Kunden über Vertragsänderungen. Wie das Landgericht Gera jetzt entschied, nur unzureichend. So waren wichtige Inhalte im Kleingedruckten versteckt.
Das Landgericht Gera hat einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Stadtwerke Jena stattgegeben. Demnach haben die Stadtwerke ihre Kunden im Jahr 2021 nicht ausreichend über geplante Preiserhöhungen und andere Änderungen informiert. Damit hätten sie gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.
Ein Sonderkündigungsrecht sei kleingedruckt auf der zweiten Seite zwischen hervorgehobenen Passagen aufgetaucht. Das Gericht entschied, dass dies leicht zu übersehen sei.
Kunden hätten damals lediglich im Internet nachlesen können, welche Vertragsbedingungen geändert wurden. Sie müssten aber einfach und verständlich über Preiserhöhungen, Vertragsänderungen und Kündigungsrechte informiert werden, sagt Fabian Tief, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands.
Klage folgte auf Unterlassungsforderung
Während des Anstiegs der Energiepreise ab Sommer 2021 verschaffte sich der Verbraucherzentrale-Bundesverband einen Überblick über die bundesweiten Preiserhöhungen. Dazu analysierte er zwischen Oktober 2021 und April 2022 mehr als 180 Schreiben von rund 70 Anbietern. Dabei seien Energielieferanten den gesetzlichen Vorgaben nicht immer nachkommen.
Es folgten mehrere Forderungen auf Unterlassung. Die Stadtwerke gaben allerdings keine Unterlassungserklärung ab, daher reichte die Verbraucherzentrale Klage ein.
MDR (nir)
Dieses Thema im Programm: MDR SCHLAGERWELT Sachsen-Anhalt | Schlagernews | 05. September 2024 | 11:30 Uhr