Pandemie Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Jena verschickt Bußgeldbescheide an Ungeimpfte
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18. November 2022, 11:54 Uhr
Die Stadt Jena belegt Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit Bußgeldern, die keinen Nachweis für eine vollständige Corona-Impfung erbracht haben. Hunderte Mitarbeiter von Einrichtungen sind betroffen und müssen nach Angaben der Stadt mit 250 Euro Strafe rechnen. Das Thüringer Gesundheitsministerium bedauert die Strafgelder und verweist darauf, dass es sich um eine zwingende Vorgabe an die kommunalen Gesundheitsämter handelt.
Jena belegt 654 Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Stadt wegen fehlender Nachweise eines Corona-Impfschutzes mit Bußgeldern. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, werden die Bußgeldbescheide zeitnah verschickt.
Die Stadt Jena hat nach eigenen Angaben beim Landesverwaltungsamt über das Vorgehen im Fall einer nicht nachgewiesenen Impfung angefragt. Dieses habe auf das bestehende Bundesgesetz verwiesen und erklärt, dass die gesetzlichen Regeln auch dann umgesetzt werden müssen, wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft.
Den Angaben zufolge treffen die Bescheide Mitarbeiter in Gesundheitsberufen, die bislang keine oder lediglich eine Corona-Impfung nachgewiesen haben. Sie müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen. Damit halte sich die Stadt Jena an den Erlass des Gesundheitsministeriums, der doppelt geimpftes Pflegepersonal ohne sogenannten Booster ausdrücklich als vollständig geimpft anerkennt.
Für nachweislich Genesene oder aus gesundheitlichen Gründen von der Impfung Befreite gilt der Impfpflicht-Nachweis nicht.
Bußgelder werden im März fällig
Die Zahlung ist zum 1. März 2023 fällig. Damit solle der betroffene Personenkreis zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel nicht unverhältnismäßig durch die Bußgelder belastet werden. Zur Höhe der Bußgelder machte die Stadt zunächst keine Angaben. Betretungsverbote würden nicht ausgesprochen.
Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen schreibt das Infektionsschutzgesetz des Bundes seit 15. März 2022 vor, dass sie einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus vorlegen müssen. Wer genesen ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ist davon ausgenommen. Die Regelung tritt mit dem Jahreswechsel 2022/2023 außer Kraft.
FDP-Chef Kemmerich: Bußgeldbescheide Irrsinn
In einem aktuellen Stellungnahme bezeichnete Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich die Bußgeldbescheide als "Irrsinn" und forderte einen "Impffrieden". So würden Bayern und Baden-Württemberg in der Pflege auf Impfnachweise und Bußgelder verzichten.
Gesundheitsministerium sieht Bußgeldvorgabe als zwingend an
Das Thüringer Gesundheitsministerium erklärte dagegen, nur der Bund könne den Vollzug des Gesetzes stoppen. Die Vorgabe sei von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte umzusetzen. Im Infektionsschutzgesetz seien Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen. Die Landesregierung habe den Kommunen nahegelegt, ein Bußgeld "im unteren Zehntel" des Möglichen anzusetzen.
MDR (ls)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. November 2022 | 11:00 Uhr
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