Corona AfD-Antrag auf Volksbegehren gegen Impfpflicht zulässig
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09. November 2022, 17:17 Uhr
Die Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Pommer hat einen Antrag der AfD auf ein Volksbegehren gegen eine Impfpflicht für zulässig erklärt. Noch ist der Weg für das Begehren aber nicht frei.
Die Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Pommer hat einen Antrag der AfD auf ein Volksbegehren gegen eine Impfpflicht für zulässig erklärt. Das bestätigte eine Sprecherin am Dienstag in Erfurt.
In einer Mitteilung erklärte die AfD, das sei "ein großer demokratischer Erfolg". Die ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal und der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, hatten den Antrag initiiert.
Nun können innerhalb eines Monats die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen, sollten sie Einwände gegen die Zulassung vorbringen wollen. Das Begehren der AfD richtet sich gegen eine potentielle allgemeine Impfpflicht als auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht bis Jahresende
Sollte es keine Einwände geben, können laut Landesverfassung Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren gesammelt werden. Auch dieses muss im Anschluss von der Landtagspräsidentin auf Zulässigkeit geprüft werden. Ist das der Fall, muss sich der Landtag mit dem Begehren beschäftigen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. "Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen", hatte er im Bundestag erklärt. Eine allgemeine Impfpflicht war im April 2022 im Bundestag gescheitert.
MDR/dpa (co/sar)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 08. November 2022 | 22:00 Uhr