
Illegales Autorennen Nach Tod einer 21-Jährigen: Mordprozess gegen mutmaßlichen Raser in Gera gestartet
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07. April 2025, 16:39 Uhr
Die Heimfahrt von der Arbeit soll ein 25-Jähriger zum Autorennen gemacht haben. Dieses endete zwischen Oberoppurg und Quaschwitz mit einem schweren Unfall. Eine 21-jährige Frau starb noch an der Unfallstelle.
Am Landgericht Gera hat am Montagvormittag der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann wegen Mordes und schwerer Körperverletzung begonnen. Laut Anklage soll er im Juli vorigen Jahres bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau getötet haben.
Der 25-Jährige ließ über seine Verteidigung erklären, er schäme sich für seine Tat und drückte sein tiefes Bedauern und Beileid gegenüber den Eltern des Opfers aus, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten. Ermittelt wird außerdem auch gegen den Arbeitskollegen, der das Fahrzeug fuhr, das der Angeklagte zu überholen versucht hatte. Er sollte in dem Verfahren als Zeuge gehört werden, hat jedoch die Aussage verweigert.
Angeklagte soll Tote billigend in Kauf genommen haben
Der Vorfall ereignete sich auf der Heimfahrt des Angeklagten von seiner Arbeitsstelle auf der kurvigen Kreisstraße 501 bei Oppurg im Saale-Orla-Kreis. Laut Anklage sei der Angestellte eines Recycling-Unternehmens nicht nur viel zu schnell gefahren, sondern habe auch mehrfach riskante Überholmanöver versucht, um seinem vorausfahrenden Kollegen mit seinen Fahrkünsten zu imponieren. Schließlich kollidierte das Fahrzeug des 25-Jährigen mit dem entgegenkommenden Auto einer 21-jährigen Frau, die noch am Unfallort ihren Verletzungen erlag.
Laut Anklage habe der Autofahrer billigend sowohl den Tod seines Beifahrers als auch den seines Opfers in Kauf genommen. Da er die Strecke - seinen täglichen Arbeitsweg - genau kannte, müsse ihm die Gefährlichkeit seines Überholversuchs in einer schwer einsehbaren Kurve außerdem vorab bewusst gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem Fahren ohne Führerschein vor. Kurze Zeit nach dem Unfall soll er erneut am Steuer eines Fahrzeugs gesessen haben, obwohl seine Fahrerlaubnis beschlagnahmt gewesen war.
Illegale Autorennen seit 2017 eine Straftat
Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Dass es deshalb zu einer Anklage wegen Mordes kommt, ist aber dennoch eine Seltenheit.
MDR (nir/adr)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 07. April 2025 | 18:00 Uhr