
Landgericht Mühlhausen Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs: Prozess gegen 38-Jährigen begonnen
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01. April 2025, 20:43 Uhr
Ein ehemaliger Heimerzieher aus dem Kyffhäuserkreis steht seit Dienstag vor Gericht. Die Vorwürfe wiegen schwer: Er soll sich im Zeitraum von mehreren Jahren an ingesamt acht Jungen im Alter von sechs bis 16 Jahren vergangen haben.
Vor dem Landgericht Mühlhausen hat am Dienstag ein Prozess wegen schweren Kindesmissbrauchs begonnen. Vor der Jugendschutzkammer muss sich ein 38-jähriger Angeklagter aus Sondershausen verantworten. Dem ehemaligen Mitarbeiter eines Kinderheims in Ebeleben im Kyffhäuserkreis werden unter anderem Vergewaltigung und Kindesmissbrauch in 82 Fällen vorgeworfen.
Anklage nennt acht Geschädigte
Der ehemalige Heimerzieher soll sich an insgesamt acht Jungen im Alter zwischen sechs und 16 Jahren vergangen haben. In der Anklageschrift werden eine Vielzahl von schweren Fällen des Kindesmissbrauchs aufgelistet. Das jüngste Opfer soll sechs Jahre alt gewesen sein.
Zu seinen Schutzbefohlenen baute er laut Anklage ein Vertrauensverhältnis auf. Er habe die körperliche Nähe der Jungen gesucht, "weil man sich gern habe", heißt es. Als Nachtwache im Kinderheim brachte er die Schutzbefohlenen ins Bett. Nach Streicheleinheiten vergriff er sich an ihnen, heißt es in der Anklageschrift der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft.
Die Übergriffe passierten zwischen 2014 bis zu seiner Festnahme im vergangenen Jahr. Seine Opfer lernte er demnach als ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Jugendklubs in einem Sondershäuser Ortsteil und später als Mitarbeiter des Kinderheims in Ebeleben kennen.
Er habe sie manchmal mit nach Hause genommen. Die meisten Übergriffe sollen im Kinderheim passiert sein. Einem Heimkind schenkte er 2023 einen Festivalbesuch zum Geburtstag. Anschließend übernachtete man gemeinsam beim Angeklagten in der Wohnung.
Untersuchungshaft, nachdem ein Opfer auspackte
Der frühere Betreuer sitzt seit Juli 2024 in Untersuchungshaft. Ein Opfer soll ausgepackt und die Ermittlungen ins Rollen gebracht haben.
Um die Opfer zu schützen, verhandelt die Jugendschutzkammer an allen Verhandlungstagen hinter verschlossenen Türen in nicht öffentlicher Sitzung. Das Urteil ist für den 25. April geplant. Unklar ist, ob das Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet wird. Die Anklage wurde öffentlich verlesen und anschließend die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Prozess ist auch eine Nebenklägerin dabei, die die Interessen eines oder mehrerer Geschädigter vertritt.
MDR (cg/dr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 01. April 2025 | 17:30 Uhr