Gedenkstätte Führungen in Buchenwald: Förderverein scheitert vor Gericht und fürchtet um Existenz

20. Dezember 2022, 08:47 Uhr

Die Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hat dem gleichnamigen Förderverein Führungen auf dem Gelände des ehemaligen KZ untersagt, weil sie diese künftig selbst übernehmen will. Der Förderverein will das nicht hinnehmen - und scheiterte jetzt vor Gericht. Der Förderverein sieht nun seine Existenz gefährdet.

Der Förderverein Buchenwald ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Weimar gescheitert, in der Gedenkstätte Buchenwald weiterhin Führungen anbieten zu dürfen. Der Antrag des Vereins sei unbegründet, urteilten die Richter am Montag (AZ 8 E 2607/22 W).

Es stehe im Ermessen der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, Führungen auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers in Weimar allein und ohne die Unterstützung Dritter durchzuführen. Außerdem sei die entsprechende Vereinbarung zwischen Förderverein und Stiftung privat und nicht verwaltungsrechtlich geregelt gewesen.

Die Stiftung der Gedenkstätte hatte dem Förderverein ab Januar 2023 Führungen auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald untersagt. Sie will die Führungen ab kommendem Jahr selbst übernehmen. Dagegen war der Verein vorgegangen.

Stiftung spart durch eigene Führungen Steuer

Die Richter argumentierten, dass es für die Stiftung mit Blick auf Umsatzsteuer-Regeln ab Januar wirtschaftlicher und sparsamer sei, die Führungen selbst zu übernehmen. Ohne die Kündigung hätte die Stiftung auch für ihre eigenen Angebote in der Gedenkstättenpädagogik Umsatzsteuer zahlen müssen.

Dies verlange der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gegenüber Drittanbietern. Doch die Stiftung sei gehalten, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten. Sobald sie Umsatzsteuer auf die in einer Gebührenordnung festgelegten Einnahmen zahle, schmälere dies die Erlöse.

Verein sieht sich in seiner Existenz bedroht

Der Stiftung zufolge ist der Förderverein der einzige Anbieter, dem kommerzielle Führungen auf dem Buchenwald-Gelände bislang gestattet wurden. Vor der Corona-Pandemie hatte der Förderverein Buchenwald nach eigenen Angaben rund 60.000 Gäste pro Jahr durch die Gedenkstätten geführt. Im vergangenen Jahr waren es noch rund 28.000 Personen.

Mit den Führungen werde ein großer Teil der Aufgaben in der Gedenkstättenpflege finanziert, hatte der Verein argumentiert. Das Verbot, Führungen weiterhin durchführen zu dürfen, bedrohe den Verein in seiner Existenz.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ist noch nicht rechtskräftig. Der Förderverein kann binnen zwei Wochen, nachdem ihm der Beschluss zugestellt wurde, Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis Dienstag sei noch keine Beschwerde eingegangen, teilte das Verwaltungsgericht MDR THÜRINGEN mit. Neben dem Eilverfahren gibt es den Angaben zufolge kein Hauptverfahren vor Gericht. Allerdings könne der Förderverein noch dagegen klagen, dass er ab dem nächsten Jahr keine Führungen mehr anbieten kann.

MDR/epd (jhi/sar)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Dezember 2022 | 17:00 Uhr

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