Weimar Verfassungsgericht: Nur Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen werden

06. März 2024, 16:52 Uhr

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An Thüringer Hochschulen dürfen weiter nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden. Diese Regel hat das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar bestätigt. Sie sei mit der Verfassung vereinbar, entschied das Gericht am Mittwoch (pdf). Die AfD hatte die Regelungen kritisiert und ein Normenkontrollverfahren beantragt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof
Die AfD hatte gegen die Regelungen ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht beantragt. Bildrechte: picture alliance/dpa/Martin Schutt

Laut Gericht sind auch weitere Regelungen des Hochschulgesetzes legitim und verfassungskonform, etwa was die Besetzung und die Aufgaben des Hochschulrats betrifft. Damit hat das Thüringer Hochschulgesetz Bestand.

Karsten Feller, Staatssekretär im Wissenschaftsministerium, sagte, er freue sich, dass es nun endgültig Rechtssicherheit gebe. Das Gesetz bleibe klarer Kompass für die Arbeit der Thüringer Hochschulen.

MDR (kk/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 06. März 2024 | 17:30 Uhr

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