Ein Wahlplakat von Andreas Bausewein (SPD) steht auf einer Wiese am Erfurter Juri-Gargarin-Ring.
Dieses Plakat am Erfurter Juri-Gargarin-Ring dürfte hier Anfang April eigentlich noch gar nicht stehen. Bildrechte: MDR/Friederike Noske

Kommunalwahl 2024 Zu früh plakatiert: Erfurter OB Bausewein verstößt gegen Wahlkampf-Regeln

05. April 2024, 11:47 Uhr

Der Erfurter OB Andreas Bausewein (SPD) und seine Partei haben große Wahlplakate für die anstehende Kommunalwahl früher aufgestellt als erlaubt. Die CDU sieht darin unfairen Wahlkampf.

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Rund zwei Wochen zu früh hat die Erfurter SPD die Großflächenplakate für den Oberbürgermeister und erneuten OB-Kandidaten Andreas Bausewein aufgestellt. Laut einem Bescheid des Garten- und Friedhofsamt, der allen Parteien zugestellt wurde, dürfen diese frühestens sechs Wochen vor dem Tag der Kommunalwahl platziert werden - ab dem 15. April. Gewählt wird am 26. Mai.

Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Michael Hose, forderte Bausewein auf, die Aufsteller umgehend entfernen zu lassen. Außerdem solle er sich öffentlich entschuldigen, so Hose weiter. Die frühere Aufstellung sei unfairer Wahlkampf. Deshalb wolle die CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Hauptausschusses beantragen, um den Fall aufzuklären.

Stadtrat Michael Hose, CDU, im Hintergrund Andreas Bausewein, SPD, Oberbürgermeister.
CDU-Stadtrat Michael Hose, im Hintergrund Andreas Bausewein (SPD) Bildrechte: MDR/ Dietmar Hager

Auf Nachfrage erklärt die Stadtverwaltung, dass es Unklarheiten bei der Auslegung von Stadtordnung und Sondersatzungen gegeben habe, weshalb die SPD-Fraktion die Aufsteller bereits aufstellte.

Zwei verschiedene Fristen für Wahlwerbung

Die Stadtverwaltung spielt damit auf zwei verschiedene Fristen an, die es in Erfurt zur Aufstellung von Wahlplakaten gibt. Kleine Plakate bis zu DIN A1-Format dürfen bereits zwei Monate vor der Wahl angebracht werden - und damit seit dem 26. März. Das gibt eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erfurt vor. Für größere Plakate auf Grünflächen, wie die thematisierten von Andreas Bausewein, gilt laut Bescheid des Garten- und Friedhofsamts die Grünanlagengebührensatzung. Die besagt, dass dort erst sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden darf - also ab 15. April.

Ob Bausewein und der Erfurter SPD nun eine Strafe droht und die Plakate nochmal abgehangen werden, ist bisher noch offen.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass kleinere Wahlplakate seit dem 1. April aufgehängt werden dürfen. Tatsächlich dürfen sie bereits seit dem 26. März angebracht werden. Wir haben diesen Fakt im Artikel korrigiert.

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