Nach internen Ermittlungen "Wolfsgruß" von Thüringer Polizist bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen
Hauptinhalt
01. März 2024, 09:46 Uhr
Im November tauchte in sozialen Medien ein Foto eines Thüringer Polizisten auf, der im Verdacht stand einen türkischen "Wolfsgruß" gezeigt zu haben. Kurz danach wurde er vom Dienst suspendiert. Außerdem wurden interne Ermittlungen der Thüringer Polizei eingeleitet. Das Ergebnis: Strafrechtlich muss der Beamte keine Konsequenzen fürchten.
Ein Thüringer Polizist, der den türkischen Wolfsgruß gezeigt haben soll, muss offenbar keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Laut Landespolizeidirektion hat die interne Ermittlung den Fall inzwischen abgeschlossen. Es liege kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Der Wolfsgruß gilt als Erkennungszeichen türkischer Rechtsextremisten.
Beamter weiterhin vom Dienst suspendiert
Nach Angaben eines Polizeisprechers wird der Fall nun von der für Disziplinarrecht zuständigen Abteilung weiterbearbeitet. Wann es eine Entscheidung gibt sei noch unklar. Bis zum Abschluss des dienstrechtlichen Verfahrens sei der Mann weiterhin suspendiert.
Nach dem Disziplinarrecht sind verschiedene Maßnahmen gegen den Mann möglich, sollte sich herausstellen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat: von einem Verweis über eine Geldstrafe bis hin zu seiner Entfernung aus dem Landesdienst.
Foto aus Arnstädter Imbiss brachte Ermittlungen ins Rollen
Im November war beim Kurznachrichtendienst X – ehemals Twitter – ein Foto des Polizisten aufgetaucht. Darauf ist zu sehen, wie er seine linke Hand in einer Art hält, die dem sogenannten Wolfsgruß entspricht. Bei dieser Geste werden der Zeigefinger und der kleine Finger einer Hand in die Höhe gestreckt, die anderen Finger dieser Hand bilden eine Art Schnauze. Das Foto soll in einem Imbissladen in Arnstadt entstanden sein.
MDR (jw)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 01. März 2024 | 11:30 Uhr