Angeklagte mit Verteidigern im Gerichtssaal
Kurz nach dem Urteil des Oberlandesgerichts im "Knockout 51"-Prozess geht die Bundesanwaltschaft in Revision. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Neonazi-Gruppe Revision im Prozess gegen "Knockout 51": Bundesanwaltschaft fordert höhere Strafen

03. Juli 2024, 13:46 Uhr

Nachdem das Thüringer Oberlandesgericht am Montag vier Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt hatte, geht die Bundesanwaltschaft nun in Revision. Hintergrund sind Einschätzungen der rechtsextremen Gruppierung als möglicherweise terroristisch. Kurz nach der Urteilsverkündung hatte es in Jena bereits eine öffentliche Kundgebung aus dem linken Spektrum gegen den Richterspruch gegeben.

Die Bundesanwaltschaft hat Revision gegen die Urteile im Prozess um die Neonazi-Gruppe "Knockout 51" eingelegt, weil sie höhere Strafen fordert. Das teilte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts MDR THÜRINGEN am Mittwoch auf Anfrage mit. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte die vier Männer der rechtsextremen Kampfsportgruppe am Montag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Gefängnisstrafen reichen von zwei Jahren und zwei Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten. Die vier wurden dabei auch wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Außerdem hätten sie etwa verschiedene Gewalttaten begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen. Einer der Angeklagten wurde noch nach dem Jugendstraftrecht verurteilt.

Bundesanwaltschaft sieht in Neonazi-Gruppe auch terroristische Vereinigung

Die Vertreter des Generalbundesanwalts hatten bei ihren Plädoyers mit vier Jahren und drei Monaten bis sieben Jahren jedoch deutlich höhere Strafen für die Männer verlangt. Maßgeblich stützte sich diese Strafforderung auf die Einschätzung, bei "Knockout 51" handele es sich nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch nicht gefolgt. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird "Knockout 51" als "gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen" beschrieben.

Demonstration nach Gerichtsurteil in Jena

Am Abend nach der Urteilsverkündung hatten rund 180 Menschen in Jena dagegen demonstriert. Nach Polizeiangaben hatten die Anmelder aus dem linken Spektrum die Auflagen der Versammlungsbehörde der Stadt Jena befolgt und es gab keine Ausschreitungen. Die Demonstration auf dem Engelplatz war nach knapp einer Stunde beendet.

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MDR (ost)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Mittag | 03. Juli 2024 | 12:00 Uhr

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