Hausmodel auf Bauplan
Häuser bis zu sieben Meter Höhe wollen sächsische Handwerksmeister planen dürfen - das Haus im Bild läge wohl knapp darüber. Bildrechte: Colourbox.de

Baurecht Hausplanung: Sächsische Handwerker proben den Aufstand

21. Februar 2022, 15:37 Uhr

Wer in Sachsen ein Haus planen will, muss studiert haben: Die "kleine Bauvorlageberechtigung" ist im Freistaat Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Handwerksmeister fordern jetzt, kleinere Gebäude ebenfalls planen zu dürfen. In anderen Bundesländer ist das schon heute Realität - Verbände der sächsischen Architekten und Ingenieure setzen sich aber gegen den Verlust ihres Vorrechts zu Wehr.

Muss es denn unbedingt ein Architekt sein, der ein kleines Wohnhaus oder Gartenhäuschen plant? Braucht man zwingend eine Ingenieurin, die eine Garage entwirft? Oder einen Kiosk oder eine Scheune? Aus seiner Sicht nein, sagt Philipp Weidner, Geschäftsführer des sächsischen Baugewerbeverbands. Für die Planung kleiner Gebäude reiche ein Meister oder eine Meisterin.

Denn, so Weidner: "Keinesfalls hat das Handwerk den Anspruch, jetzt große Einkaufszentren oder Hochhäuser in die Höhe zu bauen. Es soll da um Häuser, Wohnhäuser möglicherweise bis sieben Meter Höhe maximal gehen." Auf Bundesebene sei die Qualifikation sichergestellt, für die aktuellen Regeln gebe es also keinen Grund: "Was spricht dagegen? Das ist eigentlich unsere Hauptfrage."

Entlastung von Architekten und Ingenieuren erhofft

Es geht um die sogenannte "kleine Bauvorlageberechtigung". Wer eine solche Berechtigung hat, der darf kleine Gebäude bis zu 200 Quadratmeter planen und bei Behörden zur Genehmigung einreichen. Architekten und Ingenieure haben eine solche Berechtigung, also ausschließlich Akademiker.

Unstudierte Betonbauer, Maurermeister, Zimmerer oder Bautechniker dagegen nicht, kritisiert Philipp Weidner: "Wir erhoffen uns auch eine Entlastung der Ingenieure und Architekten, die für andere Aufgaben gebraucht werden. Und es spricht viel dafür, die am Bau beteiligten Parteien zu reduzieren." Dass eine Familie, die bauen will, nur mit einem ausführenden Unternehmen zu tun hätte und nicht mit mehreren Parteien, auch das würde laut Philipp Weidner für den Verbraucherschutz sprechen.

Anforderungen an die Planer "immer mehr gestiegen"

Weidner bricht damit in Sachsen einen Streit vom Zaun. Denn Architekten und Ingenieure sind keinesfalls gewillt, mitzumachen. Hans-Jörg Temann, Präsident der Landes-Ingenieurkammer verweist auf die Qualifikationen und pocht für eine kleine Bauvorlageberechtigung auf einen Hochschulabschluss: "Die Anforderungen an die Planer sind in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Es sind neue Regelwerke gekommen, es sind neue Qualifikationen nötig. Das heißt also, es wird immer mehr Verantwortung auf den Entwurfsverfasser verlagert." In dieser Situation die formalen Anforderungen zu senken, halte man als Kammer für kontraproduktiv. 

Hinzu komme: Planung und Fehlplanung seien auch mit Verantwortung verbunden, fügt Andreas Wohlfarth hinzu, der Präsident der sächsischen Architektenkammer. Für ein Haus müsse ja auch jemand haften: etwa beim Einhalten von Abständen, der Lage auf dem Grundstück, statischen Mindestvoraussetzungen, Brandschutz und so weiter. "Sollte es jetzt eine kleine Bauvorlageberechtigung für die Meister geben, müsste natürlich eine für die Verbraucher gleichwertige Regelung gefunden werden, was doch ein erheblicher Aufwand wäre", erklärt Wohlfarth.

In den meisten anderen Bundesländern ist der Streit längst entschieden, dort dürfen Meister und Bautechniker bereits Bauvorhaben planen. In Sachsen-Anhalt, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel. Ob Sachsen nachzieht, entscheidet am Ende der Landtag. Dort ist am 11. März die nächste Anhörung, und zwar im Regionalentwicklungsausschuss.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Februar 2022 | 05:06 Uhr

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