Straftäter in Sachsen sollen in den offenen Straf-Vollzug
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29. April 2019, 11:50 Uhr
Das bedeutet:
Sie können am Tage das Gefängnis verlassen.
Sie können zum Beispiel:
• Arbeiten gehen,
• zur Schule gehen
• oder einen Beruf lernen.
Abends müssen sie dann in das Gefängnis zurück kommen.
• Psychologen,
• Sozial-Arbeiter
• und die Leiter von Gefängnissen
haben sich in der Stadt Meißen getroffen.
Das ist im Bundes-Land Sachsen.
Sie haben darüber beraten:
• Dass viele Straftäter in den
offenen Straf-Vollzug gehen können.
• Dass Straftäter nicht nur im Gefängnis sitzen sollen.
Denn dort werden sie nur bewacht.
Die Aufseher in den Gefängnissen können sich nicht
um die Straftäter kümmern.
Die Gefängnisse sind zu voll.
Dabei ist es wichtig für die Straftäter:
• Dass sie etwas lernen.
• Dass sie vielleicht einen Schul-Abschluss machen.
• Dass sie eine Berufs-Ausbildung machen
• oder dass sie einen Arbeits-Platz haben.
Dann machen sie nicht so schnell eine neue Straftat.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 29. April 2019 | 07:30 Uhr