Justiz Nach Urteil im Grüne-Gewölbe-Prozess: Zwei verurteilte Einbrecher zu Haftantritt geladen
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19. August 2024, 18:02 Uhr
Ein wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe verurteilter Mann muss am Montag seine restliche Haftstrafe in Berlin antreten. Der 30-Jährige wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft zum Haftantritt bis zum 19. August geladen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein ebenfalls verurteilter 28-Jähriger habe einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub gestellt. Über diesen muss noch das Landgericht Dresden entscheiden. Auch er hätte ursprünglich am Montag seine Haftstrafe antreten müssen. Die beiden sollten gemäß den Vorgaben des Berliner Vollzugsplans in den offenen Vollzug kommen, hieß es.
Lange Zeit in Untersuchungshaft
Die beiden jungen Männer sind den Angaben zufolge zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bisher hätten sie 911 Tage in Untersuchungshaft gesessen, die auf die Haftstrafe angerechnet werde.
Einbruch im November 2019
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter hatten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten erbeutet und verursachten über eine Million Euro Schaden. Im Mai 2023 hatte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Hafbefehle außer Vollzug gesetzt
Im Zuge eines Deals wurden bei vier Beschuldigen bis zum Ende des Prozesses die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dabei war der mengenmäßig größte Teil der Beute zurückgegeben worden. Einige der wertvollsten Stücke sind allerdings nach wie vor verschwunden.
MDR (dpa)/ben
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 19. August 2024 | 16:00 Uhr