Sicherheit Mehr als 8.000 offene Haftbefehle in Sachsen
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09. Oktober 2024, 14:20 Uhr
Die Zahl der offenen Haftbefehle in Sachsen ist innerhalb von zwölf Monaten leicht gesunken. Das geht aus Zahlen des Innenministeriums in Dresden hervor. Demnach gab es am 1. Juli 2023 noch 8.437 sogenannte Fahndungsausschreibungen, im Juli dieses Jahres waren es mit 8.129 rund 300 weniger.
Das ist bei der Statistik zu beachten
"Offene Haftbefehle werden täglich vollstreckt, gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben", erklärte ein Ministeriumssprecher dazu. Bei Stichtagserhebungen handele es sich daher jeweils nur um eine Momentaufnahme. Da zu einer Person mehrere offene Haftbefehle existieren können, sind die Zahlen nicht mit gesuchten Menschen gleichzusetzen.
Warum können Haftbefehle nicht vollstreckt werden?
Laut einem Sprecher des Justizministeriums sind verschiedene Gründe dafür denkbar, dass ein Haftbefehl nicht vollstreckt werden kann. "In der Regel dürfte der Aufenthaltsort der gesuchten Person unbekannt sein", sagte er auf Nachfrage von MDR SACHSEN. Dies sei allerdings nicht damit gleichzusetzen, dass eine Person zielgerichtet flüchtig oder untergetaucht ist.
Denkbar sei auch, dass der gesuchte Mensch keine Kenntnis vom Haftbefehl hat. Auch werde eine offener Haftbefehl hinterlegt, wenn eine verurteilte Person abgeschoben wurde. "Der Haftbefehl bleibt dann offen und wird nur im Fall der Rückkehr vollstreckt", hieß es weiter.
MDR (jwi/dpa)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 07. Oktober 2024 | 14:00 Uhr
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