Grünes Gewölbe in Dresden Sachsen will 89 Millionen Euro Schadensersatz für Juwelendiebstahl

27. Januar 2023, 12:27 Uhr

Der Kunstdiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Sechs Angeklagte müssen sich dafür vor Gericht verantworten. Der Freistaat fordert von ihnen hohen Schadensersatz. Das Gericht will sich zudem nicht mit schriftlichen Fragen an die Angeklagten begnügnen.

Der Freistaat Sachsen macht im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden Schadensersatz in Höhe von 89 Millionen Euro geltend. Eine Vertreterin des Landesamtes für Steuern und Finanzen nannte im Prozess am Landgericht Dresden die Summe von exakt 88.863.750 Euro. Der bezifferte Schaden ergebe sich aus den noch fehlenden Schmuckstücken sowie aus den beschädigten zurückgegebenen Juwelen. In der Summe seien auch Restaurierungskosten enthalten.

Falls das Gericht der vom Freistaat vorgeschlagenen Schadensforderung nicht folgt, könnte ein Gutachter angefordert werden. Der Versicherungswert der vor gut drei Jahren gestohlenen Stücke war insgesamt auf rund 117 Millionen Euro beziffert worden.

Gericht will Fragen an Angeklagte nicht schriftlich vorlegen

Im Prozess kündigte die Kammer an, den Angeklagten ihre Fragen nicht schriftlich vorzulegen, wie von der Verteidigung gefordert. Stattdessen würden Gericht und Staatsanwaltschaft in der Verhandlung Fragen mündlich stellen, die am selben Tag von dem jeweiligen Angeklagten und ihren Verteidigern beantwortet werden müssten. Damit komme den Angaben eine höhere Glaubhaftigkeit zu, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Für Absprachen mit den Mandanten werde es Verhandlungspausen geben.

"Deal" könnte platzen - Geständnisse dann nicht verwertbar

Die Anwälte reagierten auf den Vorschlag zurückhaltend. In einer "vorläufigen Stellungnahme" kritisierten sie vor Gericht die Vorgehensweise. Der Wortlaut des vorgeschlagenen "Deals" verlange dies so nicht. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 2. Februar will die Verteidigung nun überlegen, ob sie dem Vorschlag der Kammer zur Befragung so folgen. Sollte der Deal platzen, dürften die Geständnisse der Angeklagten nicht mehr als Beweise verwertet werden. Das sieht die Strafprozessordnung vor.

Das Gericht hatte mildere Strafen in Aussicht gestellt, falls die Angeklagten umfangreiche Geständnisse ablegen und Rückfragen zulassen. Im sogenannten "Deal" war laut Kammer auch vereinbart worden, dass die Angeklagten Dritte nicht belasten müssen. Fünf der sechs Beschuldigten gaben daraufhin in der vergangenen Woche zu, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.

MDR (kbe)/dpa/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 27. Januar 2023 | 19:00 Uhr

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