Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe: Gerichtskosten deutlich niedriger als erwartet
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03. Januar 2024, 21:11 Uhr
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe den Streitwert stark herabgesetzt. Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, wurde der Gegenstandswert für die Gerichtskosten von zuletzt 89,3 Millionen auf etwa 316.000 Euro reduziert. Diese Summe ist ausschlaggebend für die Festlegung der Anwaltshonorare. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, der Freistaat müsse Kosten in Millionenhöhe an die Anwälte der Angeklagten zahlen.
Was ist ein "Gegenstandswert"?
Der Gegenstandswert oder Streitwert ist im juristischen Sinn der objektive Geldwert dessen, worum vor Gericht verhandelt wird. Geht es vor Gericht beispielsweise um eine nicht geleistete Zahlung, ist der Streitwert die Höhe der ausstehenden Summe. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen sich Anwaltshonorare anhand des Gegenstandswerts.
Das OLG bezog sich bei der Festsetzung des sogenannten Gegenstandswertes nur auf die Summen, die den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden durch die zerstörten Vitrinen und die Schäden am Museumsgebäude entstanden sind. Nach der Entscheidung des Landgerichts Dresden sind die verurteilten Täter verpflichtet, für Schäden des Einbruchs aufzukommen. Das Geld müsste der Freistaat aber separat zivilrechtlich einklagen. Einen Schadensersatz für die noch fehlenden Schmuckstücke lehnte das Gericht ab, da wie Wertermittlung zu aufwendig sei und den Prozess unangemessen verzögern würde.
Weiterer Prozess wegen Einbruch
Der Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Im November 2019 erbeuteten die Täter dabei 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Im Zuge einer Verständigung im ersten Gerichtsprozess war Ende 2022 der Großteil der Beute teils stark beschädigt zurückgegeben worden. Die wertvollsten Stücke fehlen. Am Freitag beginnt ein Prozess gegen einen Mann, der beim Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden mitgemacht haben soll. Bislang sind fünf junge Männer als Täter zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Warum soll der Freistaat für den Prozess zahlen?
Im August 2023 hatte das Landgericht Dresden entschieden, dass der Freistaat und damit der Steuerzahler einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss, nämlich die Anwaltskosten im sogenannten Adhäsionsverfahren. Von den Gerichtskosten ist das Land laut Gerichtskostengesetz (§ 2 Abs. 1) befreit. Der Freistaat hatte während des Prozesses gegen die fünf Angeklagten eine Adhäsionsklage erhoben. Damit wollte das Land zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten geltend macht - also Schadenersatz durchsetzen.
Doch der Freistaat hatte mit seinem Adhäsionsantrag im Strafprozess nur bedingt Erfolg. Die Kammer stellte zwar fest, dass der Freistaat dem "Grunde nach" Anspruch auf Schadenersatz habe, über die Höhe wurde aber nicht im Strafprozess entschieden. Das sei viel zu aufwendig und langwierig, hieß es. Wenn der Freistaat finanzielle Wiedergutmachung erwirken wolle, also einen sogenannten Titel, müsse er dazu einen separaten Zivilprozess führen.
MDR (ali/ben)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 04. Januar 2024 | 06:30 Uhr