Oberverwaltungsgericht "Corona-Denkmal" der Freien Sachsen darf vorerst bleiben

20. Juni 2023, 14:02 Uhr

Die rechtsextremen Freien Sachsen haben in Zinnwald einen Gedenkstein gegen die Coronamaßnahmen aufgestellt. Das sorgte für Empörung und einen Rechtsstreit.

Das "Corona-Denkmal" der rechtsradikalen Kleinpartei Freie Sachsen im Altenberger Ortsteil Zinnwald darf vorerst stehenbleiben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Die Aufschriften auf dem Grabstein seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt und erfüllten deshalb keine Straftatbestände.

Damit urteilte das OVG anders als die Vorinstanz. Die Polizeidirektion Dresden hatte die Partei durch einen Bescheid verpflichtet, den Stein umgehend abzudecken und bis 26. Mai zu entfernen. Als Begründung wurde die Gefahr für die öffentliche Sicherheit angeführt. Ein daraufhin folgender Antrag der Freien Sachsen auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

OVG: Inschrift ist politische Kritik

Dem ist nun das OVG nicht gefolgt und hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert. Nach Ansicht der Richter enthält der Stein Kritik an den Coronaimpfungen mit der ihr zugrunde liegenden Auffassung, dass die Impfstoffe wenig erprobt wären. Zudem werde indirekt Kritik an den in der Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz geübt und durch die Verwendung des Begriffs "Regime" deren demokratische Legitimation in Zweifel gezogen. Hierbei handle es sich vordergründig um politische Kritik.

Der etwa zwei Meter hohe Stein steht auf einem nicht umzäunten Grundstück der Partei und ist von einem Wanderweg aus zu sehen. Er hat die Form eines Grabsteins und trägt die Aufschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes".

Klage gegen den Freistaat Sachsen

Die Freien Sachsen hatten beim Dresdner Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, damit ihr selbsternanntes Mahnmal stehenbleiben kann. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Dresden. Das Dresdner Verwaltungsgericht rechnet damit, frühestens in zwei Jahren ein Urteil sprechen zu können. Zunächst müssten Verfahren aus den Jahren 2020 und 2021 abgearbeitet werden, hieß es von der Justizbehörde.

MDR (ama)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 20. Juni 2023 | 13:30 Uhr

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