Drohende Abschiebung Mit Hilfe von Härtefallkommission: 23 abgelehnte Asylbewerber erhalten Aufenthaltserlaubnis

24. Januar 2025, 17:39 Uhr

Das Sächsische Innenministerium hat im vergangenen Jahr 23 Geflüchteten nach Ersuchen der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die ansonsten hätten ausreisen müssen. Darunter seien acht Kinder gewesen, sagte Sachsens Ausländerbeauftragter und Vorsitzender der Härtefallkommission Geert Mackenroth bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz.

Polizist*innen begleiten zwei Personen zu einen Polizeiauto.
Die Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr in 21 Fällen Härtefallersuchen beim Innenministerium Sachsen gestellt, welche dieses genehmigte. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Knappe Hälfte der Anträge bewilligt

Der Härtefallkommission lagen demnach 43 Anträge vor, von denen knapp die Hälfte bewilligt wurde. In 21 Fällen sah die Kommission eigenen Angaben zufolge dringende humanitäre oder persönliche Gründe und stellte Härtefallersuchen ans Innenministerium.

Das Ministerium entscheidet über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Gründe für eine Anerkennung als Härtefall sind unter anderem ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland oder eine schwere Krankheit. Das Antragsaufkommen ist Mackenroth zufolge im Vergleich zum Vorjahr fast gleich geblieben.

Geert Mackenroth, Ausländerbeauftragter von Sachsen, spricht beim diesjährigen Einbürgerungsfest im sächsischen Landtag.
Die Entscheidung, ob ein Härtefall bei einem Asylsuchenden vorliegt, sei immer eine Einzelfallentscheidung, sagte der Vorsitzende der Härtefallkommission, Geert Mackenroth. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Rietschel

Wir berücksichtigen die Sprachentwicklung, die Lebensunterhaltssicherung, das soziale Umfeld und die bisherige Aufenthaltsdauer.

Geert Mackenroth Sachsens Ausländerbeauftragter, Vorsitzender der Härtefallkommission

Integrationsleistung bei Entscheidung mit berücksichtigt

Bei der Härtefallentscheidung werde auch darauf geachtet, inwieweit sich die Geflüchteten integrierten, sagte Mackenroth. "Wir berücksichtigen die Sprachentwicklung, die Lebensunterhaltssicherung, das soziale Umfeld und die bisherige Aufenthaltsdauer."

Die Entscheidungen über Härtefälle hätten dabei nichts mit der aktuellen Diskussion um vermehrte Abschiebungen zu tun, betonte Mackenroth.

Zahl der Abschiebungen 2024 gestiegen

Die Zahl der genehmigten Härtefälle von 23 Geflüchteten ist im Vergleich zur Zahl der Abschiebungen gering. Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums sind im vergangenen Jahr 936 Menschen abgeschoben worden - fasst 11 Prozent mehr als im Jahr davor.

MDR (phb)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 24. Januar 2025 | 13:00 Uhr

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