Urteil AfD scheitert mit Klage gegen Härtefallregel für Flüchtlinge
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16. Dezember 2020, 13:18 Uhr
Die Thüringer Härtefallkommission kann in ihrer aktuellen Zusammensetzung weiterarbeiten. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch in Weimar eine Klage gegen die Verordnung zur Einrichtung sowie den Aufgaben des Gremiums ab. Geklagt hatte die Landtagsfraktion der AfD in einem Normenkontrollverfahren.
Thüringens Härtefallkommission kann Flüchtlingen auch künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewähren. Das entschied der Weimarer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. Damit wiesen die Richter eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte.
Thüringer AfD-Fraktion klagte im Oktober
Die Härtefallkommission, die es auch in anderen Bundesländern gibt, kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Die Arbeit der Kommission, die es seit 2005 gibt, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz.
Die AfD-Fraktion hatte bei der mehrstündigen Verhandlung ihrer Klage im Oktober Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien. Unter anderem ging es um die Frage, ob die Kommission Staatsgewalt ausübe und warum ihre Arbeit nicht direkt durch den Landtag kontrolliert werde.
2.100 Flüchtlingen erhielten Aufenthaltserlaubnis
Nach Angaben des Erfurter Migrationsministeriums wurde in den vergangenen 15 Jahren fast 2.068 Flüchtlingen und anderen Ausländern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Durchschnitt würden pro Jahr etwa 129 Fälle behandelt. Es gehe dabei um Einzelfallentscheidungen. Dem Gremium gehören unter anderem Vertreter der Kirchen, der Landesärztekammer sowie der beiden kommunalen Spitzenverbände an.
Quelle: MDR THÜRINGEN/jn,dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. Dezember 2020 | 13:00 Uhr