Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme NABU: Baumfällung in Landschaftsschutzgebiet war Renaturierungsmaßnahme
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04. Mai 2023, 05:00 Uhr
MDR-AKTUELL-Nutzer Armin Heller ist überrascht über die Veränderung im Wäldchen zwischen Leuben und Laubegast im Südosten von Dresden. Statt Brombeerhecken und Bäumen findet er Holz- und Reisighaufen. Dabei ist der Bereich Teil des Landschaftsschutzgebietes Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme. Eigentümer der Fläche ist der Naturschutzbund. Ziel der Maßnahme sei die Renaturierung gewesen, so der Verband.
- Landschaftsschutzgebiete sind rechtlich weniger stark geschützt als andere Schutzgebiete.
- Der NABU erklärt, die Maßnahme sei erfolgt, um der Fläche zu neuer Artenvielfalt zu verhelfen.
- Die Methode ist in der Landschaftspflege gängig.
Ortstermin Dresden-Leuben. Ortsauswärts gleich neben dem Friedhof befindet sich eine mit hohem Maschendraht eingezäunte weitläufige Wiese. Es ist leicht zu erkennen, dass hier jemand am Werk war, vor allem an den über die Fläche verteilten Holz- und Reisighaufen.
Gebhard Gülzow vom Vorstand des NABU, Naturbewahrung Dresden e.V, ist Eigentümer der dreieinhalb Hektar, die zuvor dem Straßen- und Tiefbauamt der Stadt gehörten. Er sagt: "Hier wurden Bauschutt, Pflastersteine und große Betonteile abgelagert. Es wurde mit schwerer Technik gearbeitet, es war ein richtiger Lagerplatz."
Gelegen ist das Gebiet im Überschwemmungsgebiet der nahen Elbe, weshalb der Lagerplatz dann nach dem Hochwasser 2002 geräumt und aufgegeben worden war. "Und dann hat die Landeshauptstadt den Platz an den Naturschutzverein NABU Deutschland Naturbewahrung Dresden verkauft." MDR-AKTUELL-Hörer Armin Heller ist erleichtert: "Die Situation, dass der NABU hier der Akteur ist, ändert natürlich alles, da steht nicht zu befürchten, dass hier etwas Unrechtes geschieht."
Expertin: Landschaftsschutzgebiete weniger stark geschützt
Trotzdem wundert er sich schon, dass mitten im Landschaftsschutzgebiet so einfach Bäume gefällt werden dürfen. Der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung von Landschaftsschutzgebieten stehe rechtlich zunächst nichts entgegen, erklärt die Leipziger Umweltrechtsanwältin Dr. Franziska Hess: "Die Landschaftsschutzgebiete sind nicht so strikt geschützt wie ein Naturschutzgebiet oder Nationalparks und die europäischen FFH-Gebiete."
Dort gelten bundes- oder EU-weite Regeln. Bei Landschaftsschutzgebieten legen die zuständigen Landkreise oder Kommunen fest, was in Sachen Land- oder Forstwirtschaft etwa geht. Nicht unproblematisch, so Rechtsanwältin Hess, denn Land- oder Forstwirtschaft seien nicht in jedem Fall naturnah und naturerhaltend.
Hess erklärt: "Stichwort Biodiversität. Was sind die Treiber für Flächenverluste? Was sind die Treiber für Artensterben? Da sind natürlich intensive landwirtschaftliche Nutzung ganz wesentliche Treiber oder auch massiver Holzeinschlag bei intensiver Forstwirtschaft."
NABU: Nicht-heimische Baumarten wurden entnommen
Doch von all dem ist hier am südöstlichen Stadtrand von Dresden nicht die Rede. Hier sei die Axt angelegt worden, gerade um der renaturierten einstigen Industriebrache zu neuer Artenvielfalt zu verhelfen.
Gebhard Gülzow vom NABU Naturerhaltung Dresden erklärt dazu: "Der Sinn ist, dass bestimmte Baumarten, die hier nicht heimisch sind, für die Natur auch keine Nahrungsgrundlage bilden, wie das Silberahorn, das hier in Massen stand. Diese Bäume wurden hier entnommen."
Das ist eine bei der Landschaftspflege gängige Methode, um einheimischen Arten gegen die Konkurrenz aus der Fremde unter die Arme zu greifen. Das Ziel ist es dabei, alte Landschaftsbilder neu entstehen zu lassen. Die hier verstreuten blühenden Obstbäume, deuten dabei bereits an, worauf man sich für seine Spaziergänge in nicht allzu ferner Zukunft freuen kann.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Mai 2023 | 06:00 Uhr