Eine Frau mit Behelfs- Mund und Nasenmaske in der Innenstadt von Jena.
Die Maskenpflicht wurde vom sächsischen Verfassungsgerichtshof als relativ geringfügige Beeinträchtigung eingeschätzt. Bildrechte: imago images/MedienServiceMüller

Covid-19-Pandemie AfD scheitert mit Corona-Antrag vor Sächsischem Verfassungsgerichtshof

23. August 2024, 14:45 Uhr

Der Antrag der sächsischen AfD-Fraktion, die Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärten zu lassen, ist vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen gescheitert. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, musste ein Großteil des Antrags für unzulässig erklärt werden, weil eine ausreichende Begründung fehlte. "Mangels ausreichender Begründung konnten wir eine inhaltliche Prüfung nicht vornehmen", hieß es.

Mund-Nasenbedeckung mit Verfassung vereinbar

Lediglich ein Teil des Antrages zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung wurde laut Gerichtshof für zulässig erklärt und inhaltlich geprüft. Das Ergebnis: "Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung waren mit der Sächsischen Verfassung vereinbar." Die Verordnung sei nicht unverhältnismäßig gewesen, gerade auch die Maskenpflicht wegen "der Gefahr eines Zusammenbruchs des gesamten Gesundheitswesens durch einen ungebremsten Anstieg der mit Covid-19 erkrankten Menschen". Es habe keine Grundrechtsverletzungen gegeben.

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Gerichtshof: Gutachten veraltet

Der Gerichtshof erklärte, es gebe keine "belastbaren Erkenntnisse dafür", dass das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung die Gesundheit gefährde. "Die von den Antragstellern vorgebrachten Ergebnisse eines Gutachtens aus dem Jahr 2004 sind veraltet und auf die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemielage nicht übertragbar."

MDR (tom)/pm

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 23. August 2024 | 15:00 Uhr

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