Verstoß gegen Gleichheitsgebot Zwickau: Landratsamt kassiert Werbeverbot für die Bundeswehr
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26. März 2025, 10:56 Uhr
Das Werbeverbot für die Bundeswehr in Zwickau ist laut Kommunalaufsicht rechtswidrig. Der Beschluss des Stadtrates verstoße gegen geltendes Recht, teilte das Landratsamt mit. Der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten. Damit folgte die Rechtsaufsicht der Position von Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau). Sie hatte zum zweiten Mal Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt.
Benachteiligung der Bundeswehr nichts rechtens
"Die Bundeswehr ist eine im Grundgesetz verankerte Institution", hieß es nun zur Begründung. Sie sei nicht nur ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, sondern erfülle verfassungsrechtlich definierte Aufgaben.
Ihr Spektrum reiche von Auslandseinsätzen über die Ausbildung junger Menschen bis hin zu Hilfe im Katastrophenfall. "Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage." Zudem verstoße der Beschluss gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz, so das Landratsamt.
Oberbürgermeisterin widerspricht zweimal
Der Stadtrat hatte Ende Januar erstmals ein Werbeverbot für die Bundeswehr beschlossen. Das hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Dagegen war Oberbürgermeisterin Arndt in Widerspruch gegangen, sodass sich der Stadtrat erneut mit dem Thema befassen musste.
Doch stimmte das Gremium nach kontroverser Debatte im Februar erneut mehrheitlich für den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW). Unterstützt wurde er vor allem aus der Fraktion der AfD, aber auch von zwei Stadträten aus den Reihen der CDU und dem fraktionslosen Vertreter der rechtsextremen Freien Sachsen. Dagegen war Arndt erneut in Widerspruch gegangen, sodass der Fall zum Landratsamt kam.
MDR (lam)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 26. März 2025 | 05:30 Uhr