Handwerker bei der Nussknackerherstellung bei der Seiffener Volkskunst eG
Nussknacker und Schwibbögen: Die Erzgebirgische Volkskunst ist derzeit ein Streifall vor Gericht. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/biky

Prozessauftakt Kunsthandwerker aus dem Erzgebirge klagen gegen Versandhändler

23. Mai 2024, 17:38 Uhr

Ein Versandhändler verkauft Nussknacker mit dem Untertitel "im Erzgebirgsstil". Für die Traditionshandwerker aus der Region hat das aber rein gar nichts mit dem Erzgebirge zu tun. Der Verband der Erzgebirgischen Kunsthandwerker hat deswegen auf Unterlassung geklagt. Der Onlinehändler fühlt sich dadurch ungerecht behandelt.

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Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker mit Sitz in Olbernhau streitet seit Mittwoch in Leipzig vor Gericht. Der Verband hat gegen einen Versandhändler aus Baden-Württemberg geklagt, der laut eigener Werbung "Nussknacker im Erzgebirgs-Stil" anbietet. Wie Frederick Günther, Geschäftsführer des Verbands, sagte, sind das aber "Nussknacker, die in Fernost produziert worden sind." Der Onlinehändler versuche, mit dem guten Ruf des Erzgebirges seine Produkte besser zu verkaufen, so der Vorwurf des Verbands.

Ausbeutung des guten Rufs?

Laut Anklageschrift vor der Zivilkammer des Landgerichts geht es um die vermeintliche Ausbeutung des guten Rufs Erzgebirgischer Holzkunst. "Für die Gegenseite geht es nur ums Geschäft, für uns ist es an Emotionen gebunden", sagt Günther. Er sehe die Familienbetriebe bedroht, die seit Hunderten von Jahren die Techniken weitergeben, so Günther.

Für uns sind da ganz viele Emotionen dran gebunden.

Frederick Günther Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker

Onlinehändler anderer Meinung

Die beklagte Pearl GmbH sieht das anders. Die per Video zugeschalteten Vertreter des Unternehmens bestritten, dass die bloße Erwähnung des Erzgebirges automatisch mit einem Qualitätsversprechen für Holzkunst verbunden sei. Schon gar nicht für einen bundesweiten Kundenkreis. Die Angabe "Erzgebirge-Stil" solle lediglich wertfrei beschreiben, wie das Produkt aussehe, so die Argumentation.

Schwibbogen und Nussknacker stehen in einem Regal.
Der Versandhändler will nach eigenen Angaben nur das Aussehen der Produkte beschreiben. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

Urteil soll im Juni fallen

Eine gütliche Einigung hatten beide Seiten abgelehnt. Bei dem Verfahren gehe es ums Prinzip, hieß es. Der Onlinehändler wolle die Grenzen ausloten, der Verband eine Entscheidung mit Beispielwirkung. Das Urteil soll laut Gericht am 12. Juni verkündet werden.

MDR (lev/ben)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Der Tag | 22. Mai 2024 | 16:50 Uhr

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