Prozessauftakt Kunsthandwerker aus dem Erzgebirge klagen gegen Versandhändler
Hauptinhalt
23. Mai 2024, 17:38 Uhr
Ein Versandhändler verkauft Nussknacker mit dem Untertitel "im Erzgebirgsstil". Für die Traditionshandwerker aus der Region hat das aber rein gar nichts mit dem Erzgebirge zu tun. Der Verband der Erzgebirgischen Kunsthandwerker hat deswegen auf Unterlassung geklagt. Der Onlinehändler fühlt sich dadurch ungerecht behandelt.
Aktuelle Nachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks finden Sie jederzeit bei mdr.de und in der MDR Aktuell-App.
- Erzgebirgische Holzkünstler haben einen Versandhändler verklagt.
- Der Sender bietet laut Werbung "Nussknacker im Erzgebirgs-Stil" an.
- Ein Urteil soll im Juni fallen.
Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker mit Sitz in Olbernhau streitet seit Mittwoch in Leipzig vor Gericht. Der Verband hat gegen einen Versandhändler aus Baden-Württemberg geklagt, der laut eigener Werbung "Nussknacker im Erzgebirgs-Stil" anbietet. Wie Frederick Günther, Geschäftsführer des Verbands, sagte, sind das aber "Nussknacker, die in Fernost produziert worden sind." Der Onlinehändler versuche, mit dem guten Ruf des Erzgebirges seine Produkte besser zu verkaufen, so der Vorwurf des Verbands.
Ausbeutung des guten Rufs?
Laut Anklageschrift vor der Zivilkammer des Landgerichts geht es um die vermeintliche Ausbeutung des guten Rufs Erzgebirgischer Holzkunst. "Für die Gegenseite geht es nur ums Geschäft, für uns ist es an Emotionen gebunden", sagt Günther. Er sehe die Familienbetriebe bedroht, die seit Hunderten von Jahren die Techniken weitergeben, so Günther.
Für uns sind da ganz viele Emotionen dran gebunden.
Onlinehändler anderer Meinung
Die beklagte Pearl GmbH sieht das anders. Die per Video zugeschalteten Vertreter des Unternehmens bestritten, dass die bloße Erwähnung des Erzgebirges automatisch mit einem Qualitätsversprechen für Holzkunst verbunden sei. Schon gar nicht für einen bundesweiten Kundenkreis. Die Angabe "Erzgebirge-Stil" solle lediglich wertfrei beschreiben, wie das Produkt aussehe, so die Argumentation.
Urteil soll im Juni fallen
Eine gütliche Einigung hatten beide Seiten abgelehnt. Bei dem Verfahren gehe es ums Prinzip, hieß es. Der Onlinehändler wolle die Grenzen ausloten, der Verband eine Entscheidung mit Beispielwirkung. Das Urteil soll laut Gericht am 12. Juni verkündet werden.
MDR (lev/ben)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Der Tag | 22. Mai 2024 | 16:50 Uhr