Urteil Landgericht Jugendstrafen für Diebe eines Bartaffen aus Zoo Leipzig
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23. April 2025, 13:13 Uhr
Im Prozess um den Affendiebstahl aus dem Leipziger Zoo hat das Landgericht Chemnitz drei Angeklagte zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Das Gericht sprach das Trio am Mittwoch der schweren räuberischen Erpressung, des Diebstahls und in einem Fall des gewaltsamen Widerstands gegen Polizisten schuldig und verhängte jeweils Jugendstrafen von dreieinhalb Jahren Haft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Richter berücksichtigten beim Urteil weitere Straftaten der jungen Männer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Affe, Autos und Motorräder geklaut
Zwei der damals 17 und 18 Jahre alten Angeklagten sollen im vergangenen Jahr die Bartäffin Ruma aus dem Zoo Leipzig gestohlen haben. Der Affendiebstahl war nur ein Teil der umfangreichen Anklage, die den beiden jungen Männern und einem dritten Angeklagten weitere Straftaten zur Last legt, darunter den Diebstahl von Autos und Motorrädern. Der Fall des damals 15-jährigen Bartaffenweibchens "Ruma" verursachte bundesweit viele Schlagzeilen.
Die beiden Jugendlichen sollen Ende März 2024 in der Nacht zu Ostersonntag in den Zoo eingedrungen sein, das Bartaffen-Gehege gewaltsam geöffnet und das Tier gestohlen haben. Vier Tage später wurde "Ruma" von einem Jogger auf einem Baum in der Nähe eines Mehrfamilienhauses gefunden.
Affe offenbar nach Medienberichten ausgesetzt
Die Polizei vermutete damals, dass der Affe nach dem Diebstahl wegen der öffentlichen Berichterstattung wieder ausgesetzt worden war. Bei der Auswertung der Beweismittel fanden die Ermittler Bilder und Videos, auf denen die Beschuldigten mit dem Affen posierten. Der Zoo hatte nach dem Diebstahl von einer Hiobsbotschaft gesprochen. Bartaffen gehören zu den stark gefährdeten Tierarten.
MDR (lam)/AFP
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalreport aus dem Studio Leipzig | 23. April 2025 | 16:30 Uhr