Kampfmittelbeseitigung Bombe in Chemnitz-Erfenschlag entschärft
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15. November 2022, 21:31 Uhr
Im Chemnitzer Stadtteil Erfenschlag ist am Abend eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft worden. Der 250-Kilogramm-Sprengkörper war bei Bauarbeiten gefunden worden. Rund 1.000 Anwohner mussten daher seit dem späten Nachmittag ihre Wohnungen verlassen.
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Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes haben die im Chemnitzer Stadtteil Erfenschlag gefundene Fliegerbombe entschärft. Wie die Stadtverwaltung auf Twitter mitteilte, können die Bewohner in ihre Wohnungen zurückkehren. Die Entschärfung hatte nach Angaben der Polizei kurz nach 20 Uhr begonnen und dauerte damit nicht einmal eine Stunde. Die 250 Kilogramm schwere Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg war am Nachmittag bei Bauarbeiten am Steinberg entdeckt worden worden.
Evakuierung am späten Nachmittag
Auf Weisung von Stadt und Polizei mussten alle Erfenschlager sowie einige Reichenhainer ab 17 Uhr ihre Wohnung verlassen. Laut Stadtverwaltung betraf die Evakuierung etwa 1.000 Menschen in einem Sperrkreis von etwa einem Kilometer rund um den Fundort der Bombe. Einige Betroffene kamen in einer Turnhalle des Gymnasiums Einsiedel unter. Gegen 20 Uhr meldete die Stadt, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner den Sperrkreis verlassen haben und die Entschärfung beginnen kann.
Notunterkunft Für Menschen, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen können, ist das Gymnasium Einsiedel als Sammelstelle eingerichtet worden (Niederwaldstraße 11, 09123 Chemnitz).
Pflegeheime und ähnlich sensible Einrichtungen waren laut Stadtsprecher Matthias Nowak nicht von der Evakuierung betroffen. Die drei Kindergärten im Sperrgebiet hatten zum Zeitpunkt der geplanten Evakuierung bereits geschlossen.
Regeln bei einer Evakuierung
Was bei einer Evakuierung zu beachten ist
1. Einsatzkräften Folge leisten!
Den Anweisungen der an der Evakuierung beteiligten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Deren Aufgabe ist es, den festgelegten Sperrkreis schnellstmöglich zu räumen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Evakuierungsdauer so kurz wie möglich zu halten.
2. Muss ich meine Wohnung verlassen?
Ja. Bei einer Evakuierung bzw. Räumung wegen einer Gefahrenlage sind Sie verpflichtet, auf „Behördliche Anordnung einer Evakuierung“ Ihre Wohnung zu verlassen. Bitte beachten Sie, dass die Vollzugsbehörden auch unmittelbaren Zwang anwenden müssen, wenn Sie der behördlichen Anordnung einer Evakuierung nicht Folge leisten. Bitte vermeiden Sie das im Interesse aller!
Eine Evakuierung wird immer dann notwendig, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch für Ihr Leben.
3. Informieren Sie sich aktuell!
Bei Evakuierungen stellen sich viele Fragen. Etwa: Bin ich betroffen? Was muss ich mitnehmen? Wo kann ich unterkommen? Wie erfahre ich, wann ich wieder nach Hause kann?
Informieren Sie sich über die regionalen Medien, über den städtischen Internetauftritt, die sozialen Medien (Facebook / Twitter) oder über das Bürgertelefon der Stadt Chemnitz, das bei größeren Einsätzen und Gefahrensituationen geschaltet wird.
Helfen Sie Nachbarn!
Wenn in Ihrer Nachbarschaft hilfebedürftige Personen leben, weisen Sie bitte die Einsatzkräfte darauf hin, dass es hilfebedürftige Nachbarn gibt.
Stadt Chemnitz
Anmerkung der Redaktion: Die Angaben zum Gewicht der Fliegerbombe schwankten. In einer vorherigen Version dieses Artikels wurde das Gewicht mit 150 Kilo angegeben. Am Abend teilte die Stadt Chemnitz mit, es handle sich um eine 250 Kilogramm schwere britische Fliegerbombe. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
MDR (sho, jru)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 15. November 2022 | 16:30 Uhr