Geldnot Finanzstreit: Verfassungsgericht weist Klage des Landkreises Görlitz ab
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13. Mai 2024, 16:13 Uhr
Seit Jahren hat der Landkreis Görlitz klamme Kassen wegen immer weiter steigender Sozialausgaben. Er forderte deshalb vom Freistaat mehr Geld über den Finanzausgleich. Jetzt gab es eine für ihn enttäuschende Entscheidung.
Der Landkreis Görlitz bekommt kein zusätzliches Geld von der Landesregierung, zumindest was den kommunalen Finanzausgleich angeht. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wies die Klage des Landkreises ab. Dieser hatte vor zwei Jahren geklagt und neun Millionen Euro vom Freistaat gefordert. Das zugewiesene Geld durch den Finanzausgleich würde nicht ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Man habe den Antrag abgewiesen, weil er nicht ausreichend begründet gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtes zur Entscheidung. So sei unter anderem nicht deutlich genug aufgezeigt worden, dass die behauptete Unterfinanzierung eine direkte Folge der durch den Gesetzgeber festgesetzten Höhe des Finanzausgleiches sei.
Enttäuschung beim Landrat
Landrat Stephan Meyer (CDU) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Es sei sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen sei, den Verfassungsgerichtshof von der dramatischen Entwicklung der Finanzlage zu überzeugen. Meyer verwies auf die anderen sächsischen Landkreise, die ebenfalls mit klammen Kassen kämpfen. Durch die unzureichende Finanzausstattung seien die Kreise nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz hatte sich die ohnehin angespannte finanzielle Situation im Landkreis Görlitz weiter verschärft. Grund dafür sind unter anderem die extrem gestiegenen Sozialausgaben für die Pflege, die Jugendhilfe und das Wohngeld. Sie verursachen laut Landratsamt ein Defizit von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr.
MDR (bdi/vis)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 13. Mai 2024 | 15:00 Uhr