Gegen Grenzkriminalität Polizei installiert neue Kameras für Personenerkennung in Zittau

15. Dezember 2023, 16:28 Uhr

Die Polizeidirektion in Görlitz kann jetzt auch in Zittau mutmaßliche Straftäter mit hochauflösenden Überwachungskameras identifizieen. Mehrere der neuen Geräte wurden am Freitag in Betrieb genommen. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht darin ein Erfolgsmodell. Doch gegen die Kameraüberwachung gibt es rechtliche Bedenken. Das sächsische Innenministerium sieht sich juristisch auf der sicheren Seite.

Die Polizei hat in Zittau am Freitagvormittag Überwachungskameras an den Grenzübergängen in Betrieb genommen. Sie sollen bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen. Insgesamt sind sieben Kamerasäulen errichtet worden. Das Überwachungssystem hat nach den Angaben des Innenministeriums mehr als 1,4 Millionen Euro gekostet. Die Kriminalpolizei erhofft sich davon, vor allem Diebstahls- und Raubdelikte aufklären zu können.

Hier stehen die Kameras in Zittau:

  • Friedensstraße
  • Chopinstraße
  • an der Bundesstraße 178.

Hilfe bei Aufklärung von Eigentumsdelikten

In Görlitz sind die Überwachungskameras seit 2019 im Einsatz. Allein in diesem Jahr hätten die Kamerasäulen 375 Hinweise zur Aufklärung von Straftaten geliefert, so das Innenministerium. Die meisten Fälle beträfen Eigentumsdelikte. So haben in Görlitz Taten mit einem Gesamtschaden von mehr als zehn Millionen Euro aufgeklärt werden können. Innenminister Armin Schuster (CDU) sprach am Freitag von einem "Erfolgsmodell", das von Görlitz auf Zittau im Dreiländereck übertragen werde.

Demnach können die Kameras Straftäter bei Tag und Nacht hochauflösend aufzeichnen und identifizieren. Im Sommer hatte Schuster das Ende der Gesichtserkennung an der Grenze zu Polen und Tschechien erklärt. Auch weil Ende 2023 ein Polizei-Paragraf ausläuft. Der erlaubt bislang die automatische Auswertung biometrischer Daten. Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten gegen das sächsische Polizeigesetz geklagt. Anfang 2024 will der Landesverfassungsgerichtshof Leipzig dazu urteilen.

Der automatische biometrische Datenabgleich ist die Ausnahme, nicht die Regel bei der Nutzung von "PerIS" zur Kriminalitätsbekämpfung.

Nadine Franke Stellvertretende Pressesprecherin, sächsisches Innenministerium

Sind die Kameras nur zur Abschreckung da?

Laut Innenministerium wird das videogestützte Personen-Identifikations-System (Perls) vor allem zum präventiven Zweck betrieben. Wie eine Sprecherin MDR SACHSEN sagte, ist der automatische biometrische Datenabgleich die Ausnahme, nicht die Regel. Er werde nur dann durchgeführt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wenn beispielsweise zu Straftaten von erheblicher Bedeutung ermittelt wird. Das erfolge nach der Strafprozessordnung.

MDR (wim/vis)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 15. Dezember 2023 | 11:30 Uhr

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