
Tourismus Bärwalder See ab April 2025 offiziell für die Schifffahrt freigegeben
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21. März 2025, 12:36 Uhr
Auf dem Bärwalder See dürfen ab April offiziell Schiffe und Boote fahren. Mit neuen Regelungen sollen Wassersport, Tourismus und Naturschutz in Einklang gebracht werden. Während Freizeitkapitäne und Investoren von klaren Vorgaben profitieren sollen, bleiben geschützte Bereiche für seltene Vogelarten erhalten.
Sachsens größter Binnensee, der Bärwalder See in der Lausitz, wird ab der Wassersportsaison 2025 dauerhaft für die Schifffahrt freigegeben. Wie die Landesdirektion Sachsen am Freitag mitteilte, wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen langfristig der rechtliche Rahmen für geschaffen wurde. Damit ist der etwa 13 Quadratkilometer große See ab dem 1. April 2025 für Fahrgastschiffe sowie nichtmotorisierte und motorisierte Sportboote zugänglich.
Ein "bedeutender Meilenstein" für die Region
Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, bezeichnet die Freigabe als wichtigen Schritt in der Entwicklung der Region. "Der größte Binnensee Sachsens ist ab der kommenden Saison für die Schifffahrt frei zugänglich. Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaus Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports", so Bélafi.
Die nun geschaffenen Regelungen böten sowohl der Gemeinde Boxberg als auch Investoren eine stabile Planungsgrundlage für die Entwicklung weiterer touristischer Angebote. Freizeitkapitäne erhielten zudem klare Vorgaben darüber, welche Bereiche des Sees genutzt werden dürfen und zu welchen Zeiten Einschränkungen gelten, so der Landesdirektions-Chef.
Schutz der Natur bleibt gewahrt
Zum Schutz seltener Vogelarten und der Umwelt sollen den Angaben zufolge bestimmte Flächen für Boote gesperrt bleiben. Dazu zählten eine bereits bisher geschützte trapezförmige Zone in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes. Zudem werde ein 1,2 Kilometer langer und 150 Meter breiter Uferstreifen nördlich der Westbucht dauerhaft für die Schifffahrt gesperrt.
Zeitliche Begrenzungen für den Wassersport
Zusätzlich gelten saisonale Einschränkungen für die Nutzung des Sees:
- Von November bis März ist jegliche Nutzung ganztägig untersagt.
- In den Monaten April, Mai und Oktober darf der See nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang befahren werden.
- Zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ist die Nutzung ohne zeitliche Einschränkungen möglich.
Diese Regelungen sollen nach Angaben der Landesdirektion sicherstellen, dass der Wassersport harmonisch mit dem Natur- und Artenschutz koexistiert.
Zusätzlich plant das Landratsamt Görlitz eine weitere Allgemeinverfügung zur Regelung des sogenannten "Gemeingebrauchs". Dies soll den Angaben zufolge die Nutzung für das Baden, Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen, nichtmotorisierten Wasserfahrzeugen wie Ruder-, Paddel-, Tret- und Segelbooten erleichtern.
MDR (ben)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 21. März 2025 | 13:30 Uhr