Ein Paar steht an einem Osterfeuer 1 min
Osterfeuer sind im Altmarkkreis Salzwedel bis auf Weiteres verboten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
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MDR SACHSEN-ANHALT Mo 14.04.2025 16:30Uhr 00:38 min

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Altmarkkreis Salzwedel Wegen Waldbrandgefahr: Immer mehr Gemeinden verbieten Osterfeuer

15. April 2025, 15:23 Uhr

Wegen der Waldbrandgefahrstufe 4 haben immer mehr Gemeinden im Norden Sachsen-Anhalts Osterfeuer verboten. Lediglich Feuer in einer Feuerschale und Kleinstfeuer sind mancherorts noch erlaubt.

Wegen der anhaltenden Trockenheit werden im Norden Sachsen-Anhalts an immer mehr Orten Osterfeuer untersagt. Hintergrund ist, dass im Altmarkkreis Salzwedel momentan die Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt. Zuerst hatte deshalb die Einheitsgemeinde Gardelegen sämtliche öffentlich und privat angemeldeten Osterfeuer verboten. Das hatte das Ordnungsamt der Hansestadt am Montag mitgeteilt.

Unterdessen haben nun auch die Hansestadt Salzwedel, Arendsee, Königstedt bei Pretzier sowie Neetzendorf-Diesdorf nachgezogen und Osterfeuer untersagt. Wie die Stadt Klötze mitteilte, werde dort eine endgültige Entscheidung am Donnerstag getroffen. Weitere Gemeinden könnten sich anschließen.

Feuer in Feuerschale und Kleinstfeuer erlaubt

In Gardelegen sind zumindest Feuer in einer Feuerschale sowie Kleinstfeuer mit Brenngut von maximal einem Kubikmeter unter größtmöglicher Vorsicht gestattet, heißt es. Sollte in den kommenden Tagen Niederschlag fallen und die Gefahrenstufe reduziert werden können, ist das Abbrennen der traditionellen Osterfeuer kurzfristig möglich. Welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, entscheidet grundsätzlich das Landeszentrum Wald.

Das bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.

Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr
Vermeiden Sie Zündquellen. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden.

Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber das Auto sollte auf asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde darf ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren.

Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr
Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.

MDR (Maximilian Fürstenberg, Daniel Salpius) / Erstmals veröffentlicht am 14. April 2025

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 15. April 2025 | 07:30 Uhr

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