Smartphone zeigt das Gesicht eines Mannes, ein Laptop im Hintergrund eine Waffe
Der Täter von Magdeburg: Taleb A. hat viele seiner Botschaften über Monate im sozialen Netzwerk X gepostet. Bildrechte: IMAGO

Fragen und Antworten Attentat in Magdeburg: Was über den Täter Taleb A. bekannt ist

05. März 2025, 08:26 Uhr

Wenige Minuten nach dem Anschlag in Magdeburg wurde der Täter Taleb A. festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Viele Fragen sind nach wie vor offen. Was heute über Motiv, Herkunft und Ermittlungen bekannt ist – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer ist der Täter Taleb A.?

Bei dem Attentäter von Magdeburg handelt es sich um Taleb A., einen 50-Jährigen aus Saudi-Arabien. Er hat allein gehandelt, stammt laut Deutscher Presse-Agentur aus Al-Hofuf im Osten Saudi-Arabiens und lebt seit 2006 in Deutschland. Nach seiner Einreise hatte er zunächst mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Hamburg gelebt – laut Senat in Hamburg war er vom 3. März 2006 bis 14. Januar 2008 in der Hansestadt gemeldet.

2016 erhielt er Asyl als politisch Verfolgter: Er soll Schiit sein. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) verfügt Taleb A. über einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Stichwort: Schiiten In Saudi-Arabien gelten nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung als schiitisch. Das Land ist mehrheitlich sunnitisch geprägt. Es gibt immer wieder Berichte über Diskriminierungen gegenüber Schiiten im Land. 

Der 50-Jährige arbeitete in der Salus-Klinik in Bernburg im Salzlandkreis als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er war seit 2020 im Maßregelvollzug für suchtkranke Menschen beschäftigt, zuletzt aber als arbeitsunfähig gemeldet gewesen.

Attentäter wurde noch vor Weihnachten gekündigt

Dem Attentäter von Magdeburg wurde am 23. Dezember 2024 fristlos von der Salus-Klinik gekündigt. In der Folge des Anschlages und der Inhaftierung könne Taleb A. seiner Arbeit nicht mehr nachkommen, was die fristlose Kündigung arbeitsrechtlich möglich gemacht habe, hieß es. Das Landesprüfungsamt habe außerdem ein Ruhen seiner Approbation beschieden, er dürfe also nicht mehr als Arzt arbeiten, so Sachsen-Anhalts Sozialministerium Anfang 2025. Eine endgültige Aberkennung seiner Approbation als Arzt könne erfolgen, sobald er verurteilt sei.

Wo ist Taleb A. jetzt?

Der Attentäter von Magdeburg ist in einer Justizvollzugsanstalt in Leipzig untergebracht. Dorthin war er nach Angaben des sächsischen Justizministeriums am 30. Januar 2025 verlegt worden – aus "medizinischen Gründen", wie es auf MDR-Anfrage hieß. Die JVA in Leipzig verfügt über ein angeschlossenes Krankenhaus. Zuvor hatte der 50-Jährige in der Justizvollzugsanstalt in Dresden eingesessen. Kurz nach seiner Tat war er in die JVA in Burg gebracht worden. Angesichts der hohen Zahl der Betroffenen und der Tatsache, dass der Mann selbst im Maßregelvollzug arbeitete, wurde er Anfang Januar 2025 verlegt. In Sicherheitskreisen hieß es, damit sollte auch eine räumliche und menschliche Nähe des Täters zu Betroffenen oder Menschen, mit denen er früher dienstlich zu tun hatte, vermieden werden.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte in der Nacht zum 22. Dezember Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.

neutrale Person mit Trauerkerze 30 min
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Welches Motiv hatte der Täter für seinen Anschlag?

Das ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Geführt werden sie von der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg. Durch Recherchen von Medien und die begonnene politische Aufarbeitung des Anschlags verdichten sich aber inzwischen Informationen, dass Taleb A. mehrere Feindbilder aufgebaut hat: In sozialen Netzwerken präsentierte er sich als vehementer Kritiker des Islams und Saudi-Arabiens, doch auch die Säkulare Flüchtlingshilfe in Köln und der deutsche Staat gehörten zu seinen Feindbildern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Attentäter kurz nach der Tat als "offensichtlich islamophob" bezeichnet.

Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" will erfahren haben, dass Taleb A. nach bisherigem Stand der Ermittlungen aus "überwiegend persönlichen Motiven" gehandelt haben soll.

Warum der MDR Taleb A. als Täter bezeichnet In der Regel sprechen wir bei Gewalttaten und Verbrechen bis zu einem Urteil von "mutmaßlichem Täter/mutmaßlicher Täterin". Denn: Jede Person, die wegen einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Eine Ausnahme machen wir dann, wenn die Täterschaft gut belegt ist. So ist es auch im Fall des Anschlags von Magdeburg. Hier ereignete sich die Tat in der Öffentlichkeit. Taleb A. wurde festgenommen, nachdem er aus dem Tatfahrzeug ausgestiegen war. Deshalb sprechen wir von Taleb A. als Täter und Todesfahrer und verzichten auf den Zusatz "mutmaßlich".

Laut dem Radikalisierungsforscher Hans Goldenbaum ist mit Blick auf die Aktivitäten des Mannes in sozialen Netzwerken erkennbar, dass der Täter Deutschen Vorwürfe gemacht hat, Flucht, Migration, Asyl zum Beispiel für Syrer zugelassen zu haben. "Man merkt, dass er sich von dem deutschen Staat, der deutschen Gesellschaft angegriffen und gekränkt fühlt, weil die liberal und weltoffen ist", sagte Goldenbaum dem MDR im Dezember.

Täter von Magdeburg war nicht betrunken oder unter Drogen

Im Blut des Attentäters wurden keine Hinweise auf Drogen oder Alkohol gefunden. Das hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine Blutprobe ergeben. Demnach sind lediglich Spuren eines Magenmedikaments und eines leichten rezeptfreien Beruhigungsmittels nachgewiesen worden.

Keine politischen Botschaften im Testament

Wie der "Spiegel" einige Tage nach dem Anschlag von Magdeburg berichtete, fanden Ermittler im gemieteten Auto das Testament des Attentäters. Darin habe er sein Vermögen dem Deutschen Roten Kreuz vermacht. Politische Botschaften waren demnach nicht enthalten. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte den Fund des Testaments im Auto. Dieses sei auf den Tag der Tat datiert, sagte ein Sprecher der Behörde. Ob der Mann das Testament selbst geschrieben habe, sei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Was ist bekannt über psychische Probleme von Taleb A.?

Endgültig klären soll das ein Gutachten eines Psychiaters. Dessen Ergebnis soll bis etwa Ostern vorliegen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg hat Anfang Februar 2025 aber durchblicken lassen, dass sie Taleb A. für "wohl schuldfähig" hält.

Aufhorchen ließ in diesem Zusammenhang eine MDR-Recherche: Demnach hat Taleb A. seine Tat Monate zuvor im Gespräch mit Kollegen angedeutet. In einem Dienstzimmer des Maßregelvollzugs Bernburg soll er demnach zwei Kollegen auf deren Frage, ob es ihm gut gehe, wörtlich geantwortet haben: "Nein, ich befinde mich in einem Krieg, aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird." Als Konsequenz auf die Enthüllungen hat die landeseigene Salus GmbH, die den Maßregelvollzug betreibt, eine Sonderuntersuchung angekündigt und den Ärztlichen Direktor vorläufig freigestellt.

Medien nannten ihn "Dr. Google": Ist Taleb A. wirklich Arzt?

Medienberichte haben daran Zweifel genährt, die die zuständigen Behörden allerdings zurückgewiesen haben. Beschäftigte im Maßregelvollzug hätten Taleb A. gemeinhin "Dr. Google" genannt, schrieb vor Weihnachten 2024 etwa die Mitteldeutsche Zeitung – weil der Mann "vor jeder gestellten Diagnose im Internet nachgucken musste", wie ein Mitarbeiter im Gespräch mit der MZ sagte. Seine Visiten soll Taleb A. demnach grundsätzlich allein gemacht haben. Es habe Patienten gegeben, die sich geweigert hätten, von ihm behandelt zu werden. Auch dem MDR sind aus Bernburg Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Attentäters bekannt, unter anderem wegen Berichten über mögliche Fehlbehandlungen.

Die Salus Klinik Bernburg hat ihre Fahnen auf Halbmast gesetzt.
Taleb A. war zuletzt als Arzt im Maßregelvollzug in Bernburg beschäftigt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Rebsch

Auch Kolleginnen und Kollegen aus seiner Zeit an der Uniklinik in Hamburg hatten laut Medienberichten Bedenken angemeldet, Taleb A. Patienten anzuvertrauen. Auf Hinweise habe er aggressiv reagiert. Leitende Ärzte hätten das Ausbildungsverhältnis dann beendet.

Die Klinikleitung in Bernburg wies die Vorwürfe zurück: Ihr seien solche Beschwerden nicht bekannt. Die Personalakte von Taleb A. gebe auch keinen Anlass, an seiner Qualifikation zu zweifeln.

Ähnlich äußerte sich die Landesärztekammer: Sie teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, an sie seien keine Beschwerden oder Meldungen über den Arzt herangetragen worden. Facharzturkunde und Approbationsurkunde seien ihr vorgelegt worden, als Taleb A. Mitglied der Ärztekammer in Sachsen-Anhalt geworden sei. Das Sozialministerium von Sachsen-Anhalt, das als Aufsichtsbehörde für die Salus-Klinik in Bernburg zuständig ist, teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, es hätten keine Zweifel an der ärztlichen Qualifikation von Taleb A. bestanden. So wurde laut Ministerium im Einstellungsprozess geprüft, ob der Mann anerkannter Facharzt ist und über eine ärztliche Zulassung verfügt.

Arbeit als Arzt in Hannover, Hamburg und Stralsund

Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sozial- und Gesundheitsministerium hat Taleb A. viele Jahre unter anderem in Hamburg, Hannover und Stralsund als Arzt gearbeitet, bevor er in den Maßregelvollzug Bernburg wechselte. Der Beschuldigte habe sein Studium in Saudi-Arabien abgeschlossen und seine Facharztausbildung in Deutschland absolviert.

Der Attentäter soll bereits 2013 mit einer terroristischen Tat gedroht haben. Laut Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gab es damals einen Streit mit der Ärztekammer des Landes während der Facharztausbildung von Taleb A., konkret wegen der Anerkennung von Prüfungsleistungen. Taleb A. habe der Ärztekammer telefonisch mit Handlungen gedroht, die "international Aufsehen erregen" würden, und verwies auf den Anschlag beim Boston-Marathon, bei dem mehrere Menschen ums Leben kamen. Nach der Drohung hatten Ermittler den Angaben zufolge seine Wohnung durchsucht und elektronische Geräte überprüft. Hinweise auf eine konkrete Anschlagsvorbereitung hätten sie aber nicht gefunden.

Taleb A. war demnach spätestens Anfang 2015 auch den zuständigen Bundesbehörden als potenziell Verdächtiger bekannt.

Das belegen auch diese Zahlen: Im Vorfeld des Anschlags in Magdeburg haben deutsche Sicherheitsbehörden mehr als 100 Vorfälle mit Taleb A. registriert. Das geht aus einem Bericht hervor, um den es im Januar 2025 im Innenausschuss des Bundes ging. Der Bericht stammt vom Bundesinnenministerium und beruht auf Daten, die Bundesbehörden und -länder dem Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt hatten.

Taleb A. nach Drohungen zu Geldstrafe verurteilt

Laut Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium hatte das Amtsgericht Rostock Taleb A. wegen der Drohungen gegenüber der Ärztekammer zu einer Geldstrafe verurteilt. Die vorhergehenden Ermittlungen hätten jedoch keine Hinweise auf reelle Anschlagsvorbereitungen ergeben und auch keine islamistischen Bezüge offenbart. Nach dem Vorfall in Stralsund sei der Mann im Rahmen einer Gefährderansprache von der Polizei auf Konsequenzen hingewiesen worden. Ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, hieß es. 

Die Landesärztekammer in Sachsen-Anhalt war über den Streit mit der Kammer in Mecklenburg-Vorpommern eigenen Angaben zufolge im Bilde. Man habe den Mediziner aus Saudi-Arabien dennoch als Mitglied aufgenommen, hieß es am 23. Dezember auf MDR-Anfrage: "Zum Zeitpunkt der Anmeldung 2016 waren uns zurückliegende Streitigkeiten bekannt geworden." Die Vorgänge aus Mecklenburg-Vorpommern seien zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen.

Für die Salus-Klinik Bernburg habe es keine Anzeichen gegeben, dass Taleb A. gefährlich ist. Das teilte das Landessozialministerium MDR SACHSEN-ANHALT mit. Wörtlich hieß es: "Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit konnte die Salus nicht erkennen." Die Salus verlange bei der Einstellung grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis von den Bewerbern. Bei ausländischen Beschäftigten werde ein erweitertes Behördenführungszeugnis herangezogen.

Warnungen aus Saudi-Arabien

Auch Saudi-Arabien – Herkunftsland des Attentäters – hatte Deutschland saudischen Sicherheitskreisen zufolge vor Taleb A. gewarnt. Laut einem Bericht des "Spiegel" vom 22. Dezember soll es in drei Hinweisen um Social-Media-Beiträge des Tatverdächtigen gegangen sein. Die Warnungen wurden demnach in den Jahren 2023 und 2024 übermittelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte das Königreich die Auslieferung des späteren Attentäters beantragt, darauf habe Deutschland nicht reagiert. "Derzeit wird der Vorgang in Sachsen-Anhalt, aber auch bei den Bundessicherheitsbehörden komplett aufgearbeitet", teilte das LKA mit. Aktuell könnten dazu noch keine näheren Angaben gemacht werden.

Was ist über Gefährderansprachen gegen Taleb A. bekannt?

Screenshot aus einem am 22.12.2024 vom Saale Grill Bernburg zur Verfügung gestellten Video, das am 19. Dezember entstand, zeigt Taleb A., der den Imbiss betritt.
Am Abend vor der Tat soll Taleb A. in seinem Stamm-Imbiss in Bernburg essen gewesen sein. Bildrechte: picture alliance/dpa/Saale Grill Bernburg | Saale Grill Bernburg

Weil Taleb A. MDR-Recherchen zufolge eine Mail an die Kölner Staatsanwaltschaft geschrieben hatte und die als abstrakte Drohung gewertet worden war, gab es im September 2023 offenbar eine erste Gefährderansprache durch die Polizei. Taleb A. soll in besagter Mail geschrieben haben: "Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse die in den nächsten Tagen passieren werden (...)." Eine weitere Gefährderansprache gab es nach den Worten von Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am 4. Oktober 2024: Taleb A. soll zuvor einen Rechtsanwalt, der ihn einst in einem Verfahren vertreten hatte, sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht haben. Eine Gefährderansprache sei im Revier im Salzlandkreis gehalten worden, eine andere an der Arbeitsstelle des späteren Attentäters in Bernburg.

Stichwort: Gefährderansprache

Eine Gefährderansprache können Polizeibehörden vornehmen, wenn Menschen noch nicht straffällig geworden sind. Dafür müssen konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Juristisch gesehen existiert der Begriff des Gefährders nicht: Es handelt sich um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden, den diese nach eigenem Ermessen anwenden.

Doch damit nicht genug: Im Januar 2025 erklärte Zieschang, die Polizei Dessau habe nach einem Post von Taleb A. im Dezember 2023 Ermittlungen gegen den späteren Attentäter aufgenommen. Taleb A. hatte in dem Post den Umgang Deutschlands mit saudischen Asylbewerbern kritisiert und mit Rache gedroht. In der Folge habe es insgesamt fünf Versuche gegeben, Taleb A. erneut einer Gefährderansprache zu unterziehen. Taleb A. sei aber in diesen Fällen weder an der Wohnung noch auf der Arbeit angetroffen worden. Der Versuch, eine Durchsuchung zu erwirken, wurde laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von einem Richter zurückgewiesen. Das Verfahren wurde später eingestellt.

Warum arbeitete Taleb A. trotz Gefährderansprache als Arzt?

Taleb. A war seit 2020 als Stationsarzt tätig. Er arbeitete im Maßregelvollzug in Bernburg mit suchtkranken Straftätern. Obwohl er für die psychiatrische Betreuung von Patienten zuständig war und die Gefährderansprache auf der Arbeit erfolgte, gab es zwischen Arbeitgeber, Gesundheitsunternehmen Salus und der Polizei keinen Austausch. "Den Grund für das Aufsuchen des Mitarbeiters Taleb A. hat die Polizei nicht mitgeteilt", sagte dazu eine Salus-Sprecherin. Das LKA teilte dazu mit, es habe unmittelbar nach der Gefährderansprache keine Anhaltspunkte dafür gegeben, "dass durch eine Datenübermittlung Gefahren im Umfeld des Arbeitgebers abgewehrt werden könnten". Damit seien die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung nach derzeitigem Prüfungsstand nicht erfüllt gewesen.

Wie beschreiben Menschen, die Taleb A. kennen, den 50-Jährigen?

Taha Alhajji, ein aus Saudi-Arabien stammender Rechtsanwalt, berichtete dem MDR, der Täter habe in der saudi-arabischen Community in Deutschland als aggressiv und isoliert gegolten. Alhajji ist unklar, warum die Polizei nicht auf die Drohungen reagiert hat, die der Täter im Netz geäußert hat. Dort postete A. Aussagen wie "Wenn Deutschland uns töten will, werden wir sie schlachten."

Taleb ist eine generell aggressive Person. Er ist widersprüchlich, ignorant und eingebildet, also sehr eingebildet. Er behandelt Menschen entsprechend.

Taha Alhajji Rechtsanwalt aus Saudi-Arabien
In dieser Straße in Bernburg soll der Täter gewohnt haben 1 min
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Ein Nachbar des mutmaßlichen Attentäters in Bernburg schilderte im MDR-Interview den Mann als sehr zurückgezogen und verschlossen.

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Ein Nachbar beschrieb Taleb A. im MDR-Interview am Tag nach der Tat als "sehr zurückgezogen und verschlossen". Man habe ihn mal in der Stadt beim Einkaufen gesehen. "Aber für mich war es ein ganz normaler Nachbar, ein ganz normaler Bürger."

Taleb A. soll mehrere Anzeigen erstattet haben. Was ist darüber bekannt?

Zwischen April 2023 und Oktober 2024 erstatte Taleb A. fünfmal Anzeige. Zunächst beklagte er, dass ihm ein USB-Stick aus dem Briefkasten gestohlen worden sei, der Beweise für Straftaten des saudi-arabischen Staates enthalte. Zudem legte er sich mit der Säkularen Flüchtlingshilfe an, einem Verein, der sich um die Interessen atheistischer Flüchtlinge kümmert. Er warf Mitarbeitern zweimal sexuelles Fehlverhalten vor. Dazu kommen zwei weitere Fälle, wegen angeblicher Bedrohung durch die saudi-arabische Regierung und wegen Verleumdung.

Der Täter soll Unterstützer der AfD gewesen sein. Was ist darüber bekannt?

Wie aus MDR-Recherchen hervorgeht, ist der Täter offenbar Unterstützer der AfD. Das zeigen mehrere Posts im sozialen Netzwerk "X", deren Echtheit dem MDR bestätigt wurde und über die am Morgen des 21. Dezember auch der "Spiegel" berichtete. Im Sommer 2024 teilte er einen Tweet von AfD-Chefin Alice Weidel und schrieb dazu: "Die Linken sind Verrückt. Wir brauchen AFD, um die Polizei vor sich zu schützen." Viele der Posts sind inzwischen nicht mehr einsehbar.

Weiterer Vorwurf: Hatte Taleb A. Fotos von Missbrauchsdarstellungen?

Im März wurde bekannt, dass die Ermittler im Fall Taleb A. noch einem weiteren Verdacht nachgehen. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung und der Welt sollen sich auf dem Computer des Mannes Bilder befinden, die Missbrauchsdarstellungen von minderjährigen Mädchen zeigen.

Die Staatsanwaltschaft Halle sagte der MZ, Datenträger-Auswertungen hätten einen entsprechenden "Anfangsverdacht" ergeben. Die Behörde ermittele. Bis zur Auswertung gelte die Unschuldsvermutung, betonte die Staatsanwaltschaft.

Mehr über den Anschlag in Magdeburg

Reuters, dpa, MDR (E. Haupt, D. Knauft, J. Merkel, L. Grothe, M. Engert, L. Deutschländer, M. Wilczek, H. Leonard, C. Seidel) | Erstmals veröffentlicht am 21.12.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. März 2025 | 11:00 Uhr

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