Der Landtagsabgeordnete Detlef Gürth nach einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion im Landtag in Magdeburg. 1 min
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MDR SACHSEN-ANHALT Do 07.11.2024 16:00Uhr 00:39 min

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Äußerung nach Messerstecherei Wegen Volksverhetzung: 18.000 Euro Strafe für CDU-Politiker Gürth

07. November 2024, 16:19 Uhr

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth soll wegen eines volksverhetzenden Beitrags auf der Plattform X eine Geldstrafe von 18.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Aschersleben erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, gegen den Gürth jedoch Einspruch einlegen will. Der beanstandete Beitrag wurde nach einer Messerstecherei veröffentlicht und später gelöscht.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Zunächst hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Der Beitrag, den der Politiker im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, argumentierte der Sprecher.

Afghanen als "Pack" bezeichnet

Nach einem Messer-Angriff eines Afghanen in Wolmirstedt bei Magdeburg während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht.

Bereits als der Vorfall bekannt wurde, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

Detlef Gürth im Landtag von Sachsen-Anhalt 1 min
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MDR SACHSEN-ANHALT Mo 24.06.2024 18:35Uhr 00:41 min

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Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat.

Gürth will Widerspruch einlegen

Gürth kündigte auf Anfrage an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit kommt es automatisch zur Hauptverhandlung vor Gericht. Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.

Mehr zum Messerangriff von Wolmirstedt

dpa, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. November 2024 | 16:00 Uhr

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