Finanzierung gesichert Sprachfachkräfte können weiterhin Kinder in Kitas unterstützen
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28. August 2024, 11:27 Uhr
50 Millionen Euro sollen pro Jahr fließen: Sachsen-Anhalt will den Vertrag zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes mit dem Bund verlängern. Mit dem Geld möchte das Land die Qualität und Teilhabe in den Kitas verbessern.
- Auch 2025 sollen Kitas in Sachsen-Anhalt mit Geldern des Bundes verbessert werden. Der Vertrag dazu soll verlängert werden.
- Eine pauschale Erhöhung des Betreuungsschlüssels soll es nicht geben. Stattdessen plant das Land gezielte Maßnahmen.
- Die Schulgeldfreiheit in der Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten soll bestehen bleiben.
Sachsen-Anhalt will auch im kommenden Jahr mit Bundesmitteln die Qualität und Teilhabe in den Kitas verbessern. Der entsprechende Vertrag zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes solle verlängert werden, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nach der Kabinetts-Sitzung in Magdeburg. Der aktuelle Vertrag läuft Ende des Jahres aus.
Mithilfe des Bundes könne Sachsen-Anhalt weiter in die pädagogische Arbeit und die Fachkräftegewinnung investieren. Es sollen jährlich etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit der Vertragsverlängerung sollen auch Gelder noch genutzt werden können, die in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben werden.
Betreuungsschlüssel: Keine pauschale Erhöhung
Mit dem Geld werde nicht pauschal der Betreuungsschlüssel verbessert, sagte die Ministerin. Die Geburtenzahlen entwickelten sich regional sehr unterschiedlich. Vielmehr seien gezielte Maßnahmen geplant.
So werden 150 Tageskräfte zu 100 Prozent gefördert – die Jugendämter sollen entscheiden, wie sie eingesetzt werden. Zudem sollen die derzeit 240 geförderten Sprachfachkräfte weiter arbeiten können. Damit könne die Übergangsphase von der Kita in die Grundschule verbessert werden.
Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher
Außerdem sollen mehr Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den Erzieherberuf gewonnen werden. Wer eine Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten absolviert, soll auch weiterhin kein Schulgeld zahlen müssen. Auch ein Teil der Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern werde im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes mitfinanziert, sagte Grimm-Benne.
Das Kita-Qualitätsgesetz war zum Januar 2023 auf das Gute-Kita-Gesetz gefolgt. Damit unterstützt der Bund die Länder bis Ende des Jahres mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Ab 2025 soll es fortgeführt werden, laut dem Gesetzentwurf beteiligt sich der Bund für 2025 und 2026 mit etwa vier Milliarden Euro.
dpa, MDR (Engin Haupt) | Erstmals veröffentlicht am 27.08.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 27. August 2024 | 19:00 Uhr
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