Olaf Meister
Der Grünen-Finanzpolitiker Olaf Meister und seine Landtagsfraktion erheben gegenüber der Regierungskoalition Vorwürfe beim Zustandekommen des Haushalts für 2023. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Ronny Hartmann

Beschluss kommende Woche geplant Kontrolle "nicht mehr möglich": Grüne mit heftiger Kritik am Haushalt

15. März 2023, 11:19 Uhr

Die Grünen in Sachsen-Anhalts Landtag beklagen, dass sie die Kontrollfunktion als Opposition beim Haushalt für das laufende Jahr nicht haben ausüben können. Hintergrund seien unzählige Änderungen unmittelbar vor der finalen Sitzung des Finanzausschusses. Das Finanzministerium verweist auf MDR-Anfrage auf den Landtag. Der will in der kommenden Woche den Etat über rund 13,5 Milliarden Euro beschließen.

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Sachsen-Anhalts Grüne haben scharfe Kritik am Haushalts-Verfahren der Landesregierung für das laufende Jahr geübt. Finanz-Politiker Olaf Meister erklärte am Dienstag, die Grünen hätten ihre Kontrollfunktion als Opposition nicht mehr wahrnehmen können, da mehr als 140 Änderungsanträge zum Haushalt erst unmittelbar vor der entscheidenden Bereinigungssitzung des Finanzausschusses verfügbar gewesen seien.

Die Kontrolle "ist bei dem Verfahren nicht mehr möglich", kritisierte Meister. Auf 350 Seiten habe man eine halbe Stunde vor Sitzungs-Beginn "aus dem Nichts" Änderungen erhalten, die 700 Millionen Euro umfasst hätten. "Das war im Prinzip ein neuer Haushalt, der vorgelegt wurde." Eine Lese-Pause habe es nicht gegeben. Es sei "natürlich nicht möglich" gewesen, sich im Einzelnen eine Meinung zu bilden. Von einigen Vorhaben habe man zuvor keine Kenntnis gehabt – und teils erst nach dem Beschluss im Ausschuss davon erfahren.

Meister: Abläufe "ins Absurde" geführt

Der Grünen-Politiker sprach von einem "sehr bedenklichen Verfahren", der die parlamentarischen Abläufe "ins Absurde geführt" habe und auf Dauer Schaden verursachen würde. Meister verwies darauf, dass die Bereinigungssitzung dafür da sei, noch offene Punkte zu diskutieren und zu klären. Häufig komme es hier zu einem "Showdown" zwischen Koalition und Opposition. Genau das habe allerdings in diesem Jahr nicht stattgefunden.

Die Grünen-Fraktionschefin im Landtag, Cornelia Lüddemann, kritisierte, dass das Haushalts-Verfahren "willkürlich" abgelaufen sei. Das betreffe zum einen die beschlossenen Maßnahmen, aber auch den Umgang mit dem Parlament. Größter inhaltlicher Kritikpunkt der Grünen sei, dass der Klimaschutz im vorliegenden Haushalt zu kurz komme.

Lüddemann: Beschluss Ende März ist zu spät

Zudem sei es zu spät, wenn der Etat für das laufende Jahr erst Ende März beschlossen werde. Wenn der Haushalt zu spät vorgelegt werde, "dann kriegen wir ein ordentliches Problem", erklärte Lüddemann. Betroffen davon seien neben der Opposition auch die Parlamentarier der Koalitionsfraktionen, die dann keine vernünftigen Haushaltsberatungen durchführen könnten.

Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, dass man das parlamentarische Handeln nicht bewerte. Sprecherin Nancy Eggeling sagte MDR SACHSEN-ANHALT, die Regierung habe den Haushaltsentwurf im November-Plenum eingebracht. Seither sei der Landtag Herr des Verfahrens – dies gelte auch für die Bereinigungssitzung des Finanzausschusses.

Staatsrechtler: Verzögerung kein Verfassungsbruch

Dass der Haushalt für das laufende Jahr voraussichtlich erst Ende März beschlossen wird, liegt dem Ministerium zufolge an den Krisen-Entwicklungen im vergangenen Jahr 2022. So habe sich die Steuerschätzung aufgrund der Inflation so verändert, dass der Haushaltsentwurf noch einmal angepasst worden sei. Auch für Hilfsmaßnahmen im Zuge der Energiekrise habe man noch Spielraum im Etat eingeräumt. Aber: "Ziel sollte selbstverständlich sein, einen Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres zu beschließen", erklärte Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling.

So verlangt es auch Artikel 93 der Landesverfassung. Als Verfassungsbruch ist der deutlich verspätete Beschluss nach Ansicht eines Experten dennoch nicht zu werten. Verzögerungen seien in gewisser Weise sogar vorgesehen, erklärte der Staatsrechtler und ehemalige Richter am Landesverfassungsgericht, Winfried Kluth, auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT. In diesen Fällen griffen die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (Artikel 94). Das Land darf demnach trotz fehlendem Haushalt notwendige Ausgaben tätigen. Somit sind verspätete Haushaltsbeschlüsse von der Verfassung gedeckt.

Sachsen-Anhalts Haushalt für 2023 soll in der kommenden Woche im Magdeburger Landtag beschlossen werden. Er umfasst rund 13,5 Milliarden Euro.

MDR (Felix Fahnert, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. März 2023 | 12:00 Uhr

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