Gang zur Urne oder Briefwahl Wie sicher ist die Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt?
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05. Februar 2025, 19:42 Uhr
Die Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt hat keine Zweifel an der Sicherheit der Wahl. In Halle und Stendal hatte es bei der Europa- beziehungsweise Kommunalwahl im vergangenen Jahr Manipulationen gegeben. Ein Experte sagt, bei der Bundestagswahl sei etwa Manipulation der Briefwahl nicht "lukrativ genug". Wer nach der Bundestagswahl Vorwürfe erheben will, kann dies beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages nach dem 23. Februar tun.
Christa Dieckmann ist seit mehr als zehn Jahren Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt. Damit ist sie auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verantwortlich. Und Dieckmann ist optimistisch, dass genau das gelingen wird: "Die Wahl ist sicher. Sie wird mit amtlichen Stimmzetteln und auch mit amtlichen Dokumenten durchgeführt, nicht mit elektronischen Hilfsmitteln. Insofern habe ich keine Zweifel an der Sicherheit der Wahl."
Experten halten großangelegte Manipulation für unwahrscheinlich
Dass es in Deutschland zu Wahlmanipulation im großen Stil kommen könnte, hält die Politikwissenschaftlerin Gabriele Abels von der Universität Tübingen für unwahrscheinlich. Das bekräftigte sie erst kürzlich, nachdem gefälschte Stimmzettel bei der Landtagswahl in Sachsen entdeckt wurden. Abels sagte aber auch, dass es bei Wahlen durchaus zu kleineren Unregelmäßigkeiten kommen könnte.
Auch Landeswahlleiterin Dieckmann garantiert keine absolute Sicherheit. "Natürlich kann man kriminelle Energie nie komplett ausschließen, aber die wahlrechtlichen Vorschriften sind sehr genau und deshalb gehe ich davon aus, dass sich da keine größeren Probleme ergeben", so Dieckmann.
Halle und Stendal als mahnende Beispiele aus der Vergangenheit
Zwei Fälle aus Sachsen-Anhalt belegen, dass es trotz des als sicher geltenden deutschen Wahlsystems zu Manipulationen kommen kann. Bei der Europawahl 2014 wurden in einem Wahllokal in Halle-Neustadt 101 Stimmen mehr ausgezählt als abgegeben wurden. Der Wahlvorstand wurde später zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt.
Im gleichen Jahr kam es auch bei der Kommunalwahl in Stendal zu einem Fall von Wahlbetrug. Ein Mitarbeiter der Stadt und ein CDU-Stadtrat hatten hunderte Briefwahlunterlagen zu dessen Gunsten ausgefüllt und wurden dafür später ebenfalls zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Briefwahl anfälliger für Manipulation?
Theoretisch birgt die Briefwahl mehr Risiken für Manipulationen als der Gang zur Urne, der Meinung ist auch Politikwissenschaftlerin Abels. Begründet wird das etwa damit, dass drei der fünf Wahlgrundsätze – nämlich frei, allgemein und unmittelbar – bei der Briefwahl schwerer kontrolliert werden könnten. Die Gefahr, dass es bei der Briefwahl tatsächlich zu Wahlbetrug kommt, wird aber ebenfalls als gering eingestuft.
Dieckmann dagegen, sieht in der Briefwahl kein größeres Potenzial für Manipulation. "Ich beurteile die Sicherheit zwischen Urnenwahl und Briefwahl nicht unterschiedlich. Die sind gleichermaßen sicher. Da sind entsprechende Regelungen im Bundeswahlgesetz, die sehr konsequent angewendet werden," so die Landeswahlleiterin.
Die Auszählung gilt auch deshalb als sicher, weil sich dabei im Normalfall mehrere Personen gegenseitig kontrollieren. Im bereits erwähnten Fall in Stendal fand der Wahlbetrug allerdings schon vorher statt.
Dennoch: Groß angelegter systematischer Wahlbetrug ist auch bei der Briefwahl in Deutschland bisher nicht bekanntgeworden. Das Anfordern der Unterlagen mit eigener Unterschrift sowie später die eigene Unterschrift samt eidesstattlicher Versicherung auf dem Wahlschein gelten als hohe Hürden. Auch Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung in Berlin spricht lediglich von "Einzelfällen".
Briefwahl-Manipulation für Bundestagswahl nicht "lukrativ genug"
Hellmann zufolge ist diese Form der Manipulation, wie sie in Stendal stattgefunden hat, für eine Bundestagswahl nicht "lukrativ" genug. "Auf der kommunalen Ebene können 300 Stimmen durchaus den Ausschlag geben", sagt Hellmann. "Auf der Bundesebene sprechen wir dann schon von Stimmen im vier-, fünf-, sechsstelligen Bereich, die man bewegen müsste, um die Mandatsverteilung in irgendeiner Art und Weise verändern zu können."
Die Gefahr, erwischt zu werden sei dafür viel zu groß, erklärt Hellmann. Denn wer Wahlbetrug begeht oder es nur versucht, macht sich strafbar. Laut Paragraph 107a des Strafgesetzbuches droht dafür eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Landeswahlleiterin: "Kleinere Fehler können passieren"
Dass der Grund für ein verfälschtes Wahlergebnis nicht zwingend durch Manipulation entstehen muss, zeigt ein weiteres Beispiel aus Sachsen. Dort sorgte ein Softwarefehler dafür, dass die Sitzverteilung nach der Landtagswahl im September 2024 zunächst nicht dem Wahlergebnis entsprach. Der Fehler wurde kurz darauf aber von der Landeswahlleitung korrigiert.
In Sachsen-Anhalt ist es bereits im Vorfeld der Bundestagswahl zu Pannen gekommen. So bekamen etwa 12.000 Menschen in Magdeburg und rund 15.000 in Haldensleben falsche Wahlbenachrichtigungen, in denen entweder die Anschriften der Wahllokale falsch waren oder die Angaben zum Wahltag und -zeitraum fehlten.
"Kleinere Fehler können immer mal passieren", sagt Landeswahlleiterin Dieckmann. Das könne nie ganz angeschlossen werden. "Wichtig ist nur, dass diese kleineren Fehler dann behoben werden. Und das ist vor Ort geschehen."
Wer dennoch Zweifel hat, kann diese auch anzeigen. Denn, um mögliche Fehler und Betrug aufzudecken, gibt es den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach jeder Bundestagswahl nimmt er ab dem Wahltag Wahleinsprüche aus der Bevölkerung, von Parteien und von Wahlorganen zwei Monate lang entgegen.
dpa, MDR (Marius Rudolph)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | Der Tag in Sachsen-Anhalt | 04. Februar 2025 | 17:09 Uhr
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