Verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt 1 min
Wegen Tierquälerei wurde die Betreiberin einer Hundepension im Saalekreis verurteilt. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf sie weiter bis zu drei Hunde halten. Mehr dazu im Audio. (Archivbild) Bildrechte: Julia Löser/Tierschutzverein Merseburg
1 min

MDR SACHSEN-ANHALT Mo 07.04.2025 07:30Uhr 00:29 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/audio-tierquaelerei-hunde-bennstedt100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Amtsgericht Halle Tierquälerei in Hundepension: Verurteilte Frau aus Saalekreis darf vorerst doch weiter Hunde halten

07. April 2025, 08:27 Uhr

Die Leiterin einer Tierpension in Bad Lauchstädt sorgte im Dezember 2024 für Aufsehen, weil auf dem Gelände mehr als 100 verwahrloste und einige tote Tiere gefunden wurden. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht Halle wurde die Frau Mitte März verurteilt. Wegen Tierquälerei in mehreren Fällen wurde ihr die Hundehaltung verboten und eine Geldstrafe verhängt. Warum sie aktuell aber noch Hunde halten darf.

Die verurteilte Tierquälerin aus Salzatal im Saalekreis darf weiterhin bis zu drei Hunde halten. Das hat das Veterinäramt des Saalekreises entschieden. Wie die Behörde MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, ist dies möglich, weil das Urteil des Amtsgerichts Halle aus dem März noch nicht rechtskräftig ist. Die Verurteile hatte Berufung eingelegt.

Saalekreis kündigt Kontrollen an

Der Saalekreis sieht die Frau nach eigenen Angaben als Tier-Messie. Diese Menschen würden im Fall eines kompletten Verbotes dazu neigen, Tiere heimlich zu halten. Bleibe die Hundehaltung im kleinen Stil erlaubt, seien Kontrollen leichter durchzuführen. Auch im Falle eines kompletten Verbots, kündigte der Saalekreis schon jetzt Kontrollen bei der verurteilten Frau an.

Mit Hunden kommerziell arbeiten dürfe sie schon jetzt nicht mehr, so der Saalekreis. Wird das Urteil rechtskräftig, ist ihr das drei Jahre lang auch privat untersagt, Hunde zu halten.

Ein Gerichtshammer liegt auf dem Tisch. 1 min
Gegen ein vom Gericht ausgesprochenes Berufsverbot wegen Tierquälerei, hat die Betreiberin einer Hundepension im Saalekreis Berufung eingelegt. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / U. J. Alexander
1 min

Wegen Tierquälerei darf eine Frau aus dem Saalekreis vorerst keine Tiere halten und muss eine Geldstrafe zahlen. Dagegen hat die Frau Berufung eingelegt.

MDR SACHSEN-ANHALT Mo 31.03.2025 16:57Uhr 00:28 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/audio-berufsverbot-tierquaelerei-hundepension-berufung-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Das Amtsgericht Halle hatte der Frau wegen Tierquälerei in ihrer ehemaligen Tierpension in Bennstedt eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro und entsprechende Auflagen verhängt. Allein gegen die Auflagen geht sie nun vor.

Tierquälerei: Urteil nach Fällen in Bennstedt

In der Verhandlung ging es um eine Hundepension, die die Angeklagte in Bennstedt, einer Ortschaft der Einheitsgemeinde Salzatal, betrieben hatte. Dort soll sie Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und lückenhaft dem Tierarzt vorgestellt haben. Im Februar 2024 erließ das Amtsgericht Halle einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Weiterer Fall: 130 verwahrloste und fünf tote Tiere in Bad Lauchstädt

Die Frau war Ende vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil bei ihr auf einem verwilderten Grundstück in Bad Lauchstädt rund 130 verwahrloste Hunde gefunden worden waren. In diesem Fall laufen noch die abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen sie und ihren Lebensgefährten. Neben Tierquälerei ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Frau, weil sie 20.000 Euro Hundesteuer nicht bezahlt haben soll.

Verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt
Viele Hunde waren bei der Rettungsaktion im Dezember in keinem guten Zustand. Bildrechte: Julia Löser/Tierschutzverein Merseburg

Obwohl gegen die Angeklagte bereits ein Gewerbeverbot vorlag und es Hinweise von verschiedensten Stellen gab, konnte sie die Tierpension in Bad Lauchstädt weiterbetreiben. Das sorgte nach der Rettungsaktion für heftige Kritik am Veterinäramt. Wie die Staatsanwaltschaft kürzlich mitteilte, muss die Behörde aber keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Undurchsichtige Geschäfte

Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT gilt für die Beschuldigte eigentlich schon seit vor 2020 eine sogenannte Gewerbeuntersagung. Demnach ist es ihr bereits auf Lebenszeit verboten, mit Hunden zu arbeiten.

Als Inhaber des Coaching-Unternehmens, das den Namen der Frau trägt, ist laut Impressum der Internetseite ein Mann benannt. Er soll nach MDR-Informationen der Lebensgefährte der Beschuldigten sein. Möglicherweise war das Unternehmen über ihn angemeldet, um die Gewerbeuntersagung zu umgehen. Gegen den Mann wird ebenfalls ermittelt.

Prozess Hundepension
Die Angeklagte war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Bildrechte: MDR/Conny Müller

Überblick zum Fall der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt

MDR (Marc Weyrich, Marius Rudolph, Anne Gehn-Zeller, Cornelia Müller, Marcel Knop-Schieback, Cornelia Winkler) | Erstmals veröffentlicht am 20.03.2025

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. April 2025 | 06:00 Uhr

Mehr aus Saalekreis, Raum Halle und Raum Leipzig

Mehr aus Sachsen-Anhalt

Polizisten gehen eine Tribühne rauf 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
1 min 07.04.2025 | 16:25 Uhr

MDR FERNSEHEN Mo 07.04.2025 13:57Uhr 01:02 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/video-update-app-hfc-jena-fussballspiel-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video