Amtsgericht Halle Tierquälerei in Hundepension: Verurteilte Frau aus Saalekreis darf vorerst doch weiter Hunde halten
Hauptinhalt
07. April 2025, 08:27 Uhr
Die Leiterin einer Tierpension in Bad Lauchstädt sorgte im Dezember 2024 für Aufsehen, weil auf dem Gelände mehr als 100 verwahrloste und einige tote Tiere gefunden wurden. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht Halle wurde die Frau Mitte März verurteilt. Wegen Tierquälerei in mehreren Fällen wurde ihr die Hundehaltung verboten und eine Geldstrafe verhängt. Warum sie aktuell aber noch Hunde halten darf.
Die verurteilte Tierquälerin aus Salzatal im Saalekreis darf weiterhin bis zu drei Hunde halten. Das hat das Veterinäramt des Saalekreises entschieden. Wie die Behörde MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, ist dies möglich, weil das Urteil des Amtsgerichts Halle aus dem März noch nicht rechtskräftig ist. Die Verurteile hatte Berufung eingelegt.
Saalekreis kündigt Kontrollen an
Der Saalekreis sieht die Frau nach eigenen Angaben als Tier-Messie. Diese Menschen würden im Fall eines kompletten Verbotes dazu neigen, Tiere heimlich zu halten. Bleibe die Hundehaltung im kleinen Stil erlaubt, seien Kontrollen leichter durchzuführen. Auch im Falle eines kompletten Verbots, kündigte der Saalekreis schon jetzt Kontrollen bei der verurteilten Frau an.
Mit Hunden kommerziell arbeiten dürfe sie schon jetzt nicht mehr, so der Saalekreis. Wird das Urteil rechtskräftig, ist ihr das drei Jahre lang auch privat untersagt, Hunde zu halten.
Das Amtsgericht Halle hatte der Frau wegen Tierquälerei in ihrer ehemaligen Tierpension in Bennstedt eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro und entsprechende Auflagen verhängt. Allein gegen die Auflagen geht sie nun vor.
Tierquälerei: Urteil nach Fällen in Bennstedt
In der Verhandlung ging es um eine Hundepension, die die Angeklagte in Bennstedt, einer Ortschaft der Einheitsgemeinde Salzatal, betrieben hatte. Dort soll sie Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und lückenhaft dem Tierarzt vorgestellt haben. Im Februar 2024 erließ das Amtsgericht Halle einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Dagegen legte sie Einspruch ein.
Weiterer Fall: 130 verwahrloste und fünf tote Tiere in Bad Lauchstädt
Die Frau war Ende vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil bei ihr auf einem verwilderten Grundstück in Bad Lauchstädt rund 130 verwahrloste Hunde gefunden worden waren. In diesem Fall laufen noch die abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen sie und ihren Lebensgefährten. Neben Tierquälerei ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Frau, weil sie 20.000 Euro Hundesteuer nicht bezahlt haben soll.
Obwohl gegen die Angeklagte bereits ein Gewerbeverbot vorlag und es Hinweise von verschiedensten Stellen gab, konnte sie die Tierpension in Bad Lauchstädt weiterbetreiben. Das sorgte nach der Rettungsaktion für heftige Kritik am Veterinäramt. Wie die Staatsanwaltschaft kürzlich mitteilte, muss die Behörde aber keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Undurchsichtige Geschäfte
Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT gilt für die Beschuldigte eigentlich schon seit vor 2020 eine sogenannte Gewerbeuntersagung. Demnach ist es ihr bereits auf Lebenszeit verboten, mit Hunden zu arbeiten.
Als Inhaber des Coaching-Unternehmens, das den Namen der Frau trägt, ist laut Impressum der Internetseite ein Mann benannt. Er soll nach MDR-Informationen der Lebensgefährte der Beschuldigten sein. Möglicherweise war das Unternehmen über ihn angemeldet, um die Gewerbeuntersagung zu umgehen. Gegen den Mann wird ebenfalls ermittelt.
Überblick zum Fall der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt
- Im Dezember retten Tierschützer rund 130 verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt.
- Die Halterin der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt vertrat offenbar eine fragwürdige Theorie über die Tiere.
- Außerdem war sie vorher schon wegen des Verdachts von Tierquälerei aufgefallen.
- Ende Januar weitet die Staatsanwaltschaft Halle ihre Ermittlungen aus. Ermittelt wird gegen die Halterin der Hunde und ihren Partner wegen Tierquälerei.
- Es wird zudem bekannt, dass die Hundehalterin wegen Betrugs vorbestraft ist.
- Auch wenn sich das Veterinäramt in diesem Fall nicht strafbar gemacht hat, wird verwaltungsrechtlich gegen die Behörde ermittelt.
MDR (Marc Weyrich, Marius Rudolph, Anne Gehn-Zeller, Cornelia Müller, Marcel Knop-Schieback, Cornelia Winkler) | Erstmals veröffentlicht am 20.03.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. April 2025 | 06:00 Uhr