Naturschutzgebiet Gipsbohrungen im Südharz: Umweltschützer erzielen Teilerfolg
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24. Januar 2025, 12:55 Uhr
Im Streit um geplante Probebohrungen nach Gips im Landkreis Mansfeld-Südharz hat das Verwaltungsgericht Halle im Eilverfahren entschieden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz war dabei teilweise erfolgreich. Probebohrungen sind im Landschaftsschutzgebiet nun verboten, im Naturschutzgebiet jedoch erlaubt.
Im Streit um die Gipsbohrungen in der Karstlandschaft Südharz hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Teilerfolg errungen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Halle MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstag sagte, dürfen im Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harzvorland" keine Probebohrungen mehr durchgeführt werden. Sonst würde hier gegen die Schutzgebietsverordnung verstoßen. Möglich sind Probebohrungen hingegen im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg".
Gericht: Bohrungen beeinträchtigen Naturschutzgebiet im Südharz nicht
Vor dem Hintergrund des geplanten Aus für die Braunkohlenvestromung ist laut Gericht die Erkundung von Gipsvorkommen von öffentlichem Interesse. Zudem sieht das Gericht die "Gipskarstlandschaft Questenberg" als Naturschutzgebiet durch die Bohrungen nicht beeinträchtigt. Allerdings ist der Beschluss noch anfechtbar.
Schon Mitte Dezember hatte der BUND einen Eilantrag eingereicht, nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Probebohrungen in der Karstlandschaft begonnen hatte. Die Naturschützer befürchteten massive Eingriffe in die Naturschutzgebiete. Da auf jeden Fall Gips gefunden würde, stelle der Landkreis die Rohstoffgewinnung vor die Naturschutzbelange. Die Karstlandschaft ist in mehrere Schutzgebiete aufgeteilt.
MDR (Conny Müller, Tatiana Gropius, Luise Kotulla)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Januar 2025 | 09:30 Uhr
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