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Trotz Verbotsverfahren Sparkasse muss Girokonto für Compact-Magazin eröffnen

22. November 2024, 15:16 Uhr

Die Sparkasse Burgenlandkreis muss ein Girokonto für das rechtsextreme Compact-Magazin eröffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gab einer Beschwerde recht. Dabei spielt auch ein laufendes Verbotsverfahren zunächst keine Rolle.

Die Sparkasse Burgenlandkreis muss für die Compact Magazin GmbH ein Girokonto einrichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschieden. Die GmbH gibt das rechtsextremistische "Compact"-Magazin heraus. Demnach ist es nicht gerechtfertigt, dass Unternehmen trotz verfassungsfeindlicher Ziele ungleich zu behandeln.

Zuvor habe sich die Sparkasse geweigert, ein Konto für Compact zu eröffnen und verwies auf den Verfassungsschutzbericht, in dem das Compact-Magazin als Teil eines Netzwerks beschrieben, in dem rechtsextreme und antidemokratische Kräfte wirken.

Verbotsverfahren wird in Leipzig verhandelt

"Compact" ist seit längerer Zeit im Visier der Sicherheitsbehörden. Im Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die GmbH auf Grundlage des Vereinsrechts. Die Publikation sei "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", erklärte das Ministerium damals.

Im August setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Vollzug des Verbots aber aus. Demnach kann das Magazin vorläufig weiter erscheinen, bis über die in Leipzig liegende Klage der GmbH entschieden wurde. Das lag nun auch der Magdeburger Entscheidung zugrunde. Das Bundesverwaltungsgericht will im Juni über die Klage gegen das Verbot verhandeln.

afp, MDR (Oliver Leiste)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. November 2024 | 13:00 Uhr

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