Fragwürdige Praxis Dessau wegen Zahlungen an Stadtratsvorsitzenden in der Kritik
Hauptinhalt
08. Dezember 2022, 12:39 Uhr
Dessau-Roßlaus Stadtratsvorsitzender, Frank Rumpf, leitet "ehrenamtlich" eine Außenstelle derselben Verwaltung, die er eigentlich kontrollieren soll. Dafür erhält er monatliche Zahlungen. Sachsen-Anhalts Landesrechnungshof nennt das Beschäftigungsverhältnis rechtswidrig. Dass die Vergütungspraxis aus verschiedenen Gründen problematisch ist, weiß man in der Doppelstadt seit Jahren.
- Der Landesrechnungshof fordert die sofortige Einstellung der Zahlungen Dessau-Roßlaus an den Stadtratsvoritzenden Frank Rumpf.
- Der Politiker wird "ehrenamtlich" als Referatsleiter im Ortsteil Rodleben beschäftigt. Der Rechnungshof spricht von einem de facto Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag.
- Rumpf sieht seine Unabhängigkeit als Stadtrats nicht beeinträchtigt.
Dessau-Roßlau ist wegen auffälliger Personalausgaben in den Fokus des Landesrechnungshofes geraten. Es geht um Zahlungen an den Ortsbürgermeister des Ortsteils Rodleben, Frank Rumpf (CDU). 2.020 Euro erhält der gewählte Ortsvorsteher seit 2006 jeden Monat von der Stadt – lohnsteuerfrei. Der Betrag setzt sich aus einer "Aufwandsentschädigung" (740 Euro) sowie einem "Verdienstausfall" (1.280 Euro) zusammen. Ausgezahlt für "ehrenamtliche" Tätigkeiten in der "örtlichen Verwaltung" von Rodleben.
All das geht aus einem Prüfbericht des Landesrechnungshofes hervor, der MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt. Die Prüfbehörde bezeichnet die Vergütungspraxis darin als rechtswidrig und fordert die sofortige Einstellung der Zahlungen. Letztere fußen auf einer Vereinbarung, die 2004 anlässlich des Beitritts von Rodleben zur Stadt-Dessau-Roßlau getroffen wurden.
Rumpf ist zeitgleich Ortsbürgermeister und Stadtratsvorsitzender in Dessau-Roßlau
Zusätzlich brisant ist der Fall, da Rumpf nicht "nur" Ortsbürgermeister von Rodleben, sondern auch Stadtratsvorsitzender von Dessau-Roßlau ist. Wie für alle kommunalen Mandatsträger wäre für ihn eine hauptamtliche Beschäftigung bei der Stadt eigentlich tabu, da er die Stadtverwaltung im Wählerauftrag kontrollieren soll.
Genau das problematisiert der Rechnungshof: Nach seiner Auffassung besteht zwischen der Stadt und Frank Rumpf ein abhängiges Arbeitsverhältnis, das von der Stadt jedoch nicht klar als solches deklariert werde.
Landesrechnungshof beanstandet Vorgehen als rechtswidrig
Laut Prüfbericht beschäftigt die Stadtverwaltung Rumpf als "Leiter des Referates 09 – örtliche Verwaltung Rodleben" – er leiste die offiziell 19 Wochenstunden aber nicht als Angestellter, sondern als "Ehrenbeamter im Nebenamt". Die Position findet sich auch nicht im Stellenplan der Stadt wieder, was der Landesrechnungshof beanstandet. Das sei rechtswidrig, heißt es im Prüfbericht dazu.
Umso mehr, da Rumpf zehn Mitarbeitende leitet, allesamt reguläre Angestellte der öffentlichen Verwaltung. Ihm unterstehen das örtliche Schwimmbad, der Bauhof und das Bürgerbüro von Rodleben.
Aufgaben gehören laut Landesrechnungshof nicht ins Ehrenamt
Zu seinen Aufgaben gehören laut Stadt Absprachen mit anderen Ämtern, "Vorgaben, welche anstehenden Aufgaben abgearbeitet werden", Haushaltsplanung und Umsetzung des Haushalts sowie Mitarbeitergespräche. Aus Sicht des Landesrechnungshofes sind das "Verwaltungsorganisationsaufgaben", die nicht im Ehrenamt ausgeführt werden können. Wie das überhaupt im "Nebenamt" möglich ist, erschließt sich den Prüfern nicht.
Und dass ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister Personalgespräche führt, hält der Landesrechnungshof ebenfalls für unzulässig. Personalhoheit habe nur der Leiter der Verwaltung oder ein festangestellter Beschäftigter, heißt es im Prüfbericht.
De facto Beschäftigungsverhältnis
Der Rechnungshof folgert aus all dem, dass aufgrund der wahrgenommenen Aufgaben ein de facto Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Dessau-Roßlau entstanden ist – wenn auch ohne Arbeitsvertrag.
Als Leiter der "örtlichen Verwaltung Rodleben" unterstehe Rumpf überdies direkt dem Dezernat des Oberbürgermeisters und sei ihm gegenüber weisungsgebunden. Aus Sicht der Prüfbehörde schließen sich dieses Abhängigkeitsverhältnis und Rumpfs Stadtratsmandat gegenseitig aus. Hintergrund sei die sogenannte Funktionentrennung, die besagt, dass hauptamtliche Beschäftigte einer Gemeinde keine Gemeinderäte sein können.
Höhe der Zahlung "entspricht nicht dem Wesen des Ehrenamtes"
Auch zur Höhe der Zahlungen bezieht der Prüfbericht deutlich Stellung. Die Summe entspreche nicht dem "Wesen des Ehrenamts", heißt es darin. Zumal bei Rumpf neben den erwähnten 2.020 Euro noch weitere Aufwandsentschädigungen für die Stadtratsarbeit und Mitgliedschaft in Ausschüssen zu erwarten seien.
Da der Betrag zudem lohnsteuerfrei ist, bleibt bei dem CDU-Politiker netto mehr Geld hängen – rund 1.850 Euro laut Prüfbericht – als das bei einem normalen Tarifangestellten (1.400 Euro) der Fall wäre. Das könnte nach Einschätzung des Rechnungshofs noch Konsequenzen haben. Würden die Zahlungen rückwirkend als Entgelt eingestuft, käme es möglicherweise zu Nachforderungen von Steuern und weiteren Sozialversicherungsbeiträgen.
"Örtliche Verwaltungen" seit 2014 nicht mehr rechtlich vorgesehen
Aber nicht nur die Zahlungen selbst sorgen beim Landesrechnungshof für Stirnrunzeln. Auch "örtliche Verwaltungen", wie Rumpf in Rodleben eine leitet, seien nach einer Gesetzesreform von 2014 gar nicht mehr vorgesehen in Sachsen-Anhalt. In Dessau-Roßlau gibt es das trotz zahlreicher Ortsteile auch kein zweites Mal. Einen eigenen Leiter dürften Rodlebens Verwaltungseinrichtungen laut Prüfbericht ebenfalls gar nicht haben, da der Ort mit 1.300 Einwohnern dafür zu klein sei.
Rumpf sieht Unabhängigkeit nicht gefährdet
Frank Rumpf selbst wies die Vorwürfe auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT zurück. Seine Unabhängigkeit als Stadtratsvorsitzender und Ortsbürgermeister sieht er von seiner Tätigkeit als Referatsleiter jedenfalls nicht beeinträchtigt. Dafür nannte er gleich mehrere Gründe.
So sei er weder in die Kernverwaltung eingebunden, noch sei er abhängig von dem monatlichen Geldbetrag. "Wäre es mir ums Geld gegangen, wäre ich längst angestellt bei der Stadt", so Rumpf weiter. Seiner Auffassung nach hätte ihm dann nämlich für dieselben Tätigkeiten mehr Geld zugestanden. Er habe darauf jedoch verzichtet, um seine Mandate weiter ausüben zu können. Er habe die Aufgaben ehrenamtlich übernommen, "weil ich mich da für Rodleben einbringen kann".
Rumpf wird Posten als Leiter der örtlichen Verwaltung wahrscheinlich verlieren
Warum Dessau-Roßlau so lange an der eigentümlichen Beschäftigungspraxis festgehalten hat, ist unklar. Die Verwaltung lehnte es ab, die Fragen des MDR zum Thema zu beantworten. Stattdessen verwies die Pressestelle auf eine Stellungnahme zum Prüfbericht, die am Mittwoch im Stadtrat mehrheitlich beschlossen wurde. Sie regelt den Umgang mit den angesprochenen Kritikpunkten.
Dem Beschluss zufolge wird Frank Rumpf nicht länger Leiter der "örtlichen Verwaltung" Rodleben sein. Das Beschäftigungsverhältnis wird beendet und das Referat ab 1. Januar 2023 als Außenstelle geführt. Die Leitung soll einem städtischen Mitarbeiter übertragen werden.
Vorgehen bereits 2016 beanstandet
Die Entscheidung kommt spät, bedenkt man, dass Dessau-Roßlaus eigenes Rechnungsprüfungsamt die Zahlungen an Rumpf sowie seine gleichzeitige Tätigkeit als Stadtratsmitglied bereits 2016 beanstandet hatte. Auch das geht aus dem Bericht des Landesrechnungshofs hervor.
Dessau-Roßlaus damaliger Oberbürgermeister, Peter Kuras (FDP), griff daraufhin zu einem Trick. Das ist belegt durch eine Stellungnahme von Kuras, die die Landesbehörde wörtlich zitiert. Er stufte Rumpfs Beschäftigung demnach von 20 auf 19 Stunden pro Woche herab. Damit handelte es sich aus seiner Sicht nicht mehr um eine hauptamtliche Tätigkeit und alle Hemmnisse galten ihm als beseitigt.
Die Mitteldeutsche Zeitung (€) hatte bereits am Samstag über den Fall berichtet.
MDR (Daniel Salpius) / Erstmals veröffentlicht am 6. Dezember 2022
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. Dezember 2022 | 05:00 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/ffbaeda1-4dee-49d8-a568-4f7122940c9f was not found on this server.