Gesetzesänderung Gleichstellungsbeauftragte sollen in Zukunft klagen können
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von Julia Heundorf, MDR SACHSEN-ANHALT
09. Dezember 2023, 16:45 Uhr
In Sachsen-Anhalt sollen Gleichstellungsgesetze angepasst werden. Ein zentraler Punkt soll ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte sein. So sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Rechte durchsetzen können. Bisher können sie nur darum bitten, in ihren Behörden in Prozesse mit einbezogen zu werden. Das Recht steht ihnen zwar zu, bisher gibt es aber keine Möglichkeit, es im Zweifel durchzusetzen.
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- In Sachsen-Anhalt sollen Gleichstellungsbeuaftragte ein Klagerecht bekommen.
- Bisher können die Beauftragten ihre Rechte in Behörden nicht geltend machen.
- Eine Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten sagt, politische Angriffe auf ihre Arbeit haben zugenommen.
Die Sozialministerin in Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), hat angekündigt, das Frauenfördergesetz des Landes überarbeiten zu wollen. Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Regierung aus CDU, SPD und FDP. Insbesondere soll kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht eingeräumt werden.
Gleichstellungsbeauftragte wollen klagen können
Das Klagerecht hatten auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in einem Positionspapier im Oktober an die Landesregierung gefordert. Bisher fehlt ihnen nämlich eine Sanktionsmöglichkeit.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau und Sprecherin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Claudia Heß, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass sie die geplante Änderung deshalb für sinnvoll erachtet.
Gleichstellungsbeauftragte müssen in Kommunen eigentlich an vielen Prozessen beteiligt werden, zum Beispiel bei Personalentscheidungen, wenn Personen höher eingruppiert werden oder neue Richtlinien erarbeitet werden. Das passiere oft nicht, so Heß, zum Beispiel, weil die Gesetze nicht bei allen Mitarbeitenden bekannt seien.
Gleichstellungsbeauftragte auf Wohlwollen der Behörde angewiesen
Ob man dann in der Praxis wirklich immer vor Gericht gehe, sei die Frage, so Heß. Bisher gebe es jedoch gar keine Instrumente, um Gleichstellungsbelange wirklich durchzusetzen.
Sie hält das Klagerecht für notwendig für Situationen, in denen man merke, dass die Gleichstellungsbelange wirklich übergangen werden, "zum Beispiel bei einer Besetzung, wo nicht nachvollziehbar ist warum Person A ausgewählt wird und nicht Person B", so Heß.
Bisher seien Gleichstellungsbeauftragte beim Thema Sanktionierung auf das Wohlwollen ihrer jeweiligen Behörde angewiesen. Claudia Heß sagt, sie könne aber für alle Kolleginnen und Kollegen im Land sprechen, dass sie oft nicht an allen Stellen rechtmäßig beteiligt würden.
Im Positionspapier kritisieren die Gleichstellungsbeauftragten, dass sie zwar auf Verlangen beteiligt werden müssten, das aber unmöglich werde, "wenn keine Kenntnis von beabsichtigten Maßnahmen vorhanden ist."
Gleichstellungsbeauftragte aus Dessau: "Gesetz für alle Geschlechter öffnen"
Dass das Frauenfördergesetz zu einem "modernen Gleichstellungsgesetz", wie es das Ministerium formuliert, überarbeitet werden soll, begrüßt die Dessauer Fachfrau. Es wäre ihr persönlich wichtig, dass die Zielgruppe angepasst wird und signalisiert wird, dass das Gesetz für alle Geschlechter geöffnet wird.
Sie wünscht sich, dass die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft sichtbarer werden. Bisher würden ihre Aufgaben von denen der hauptamtlichen Kolleginnen in den Ministerien abgeleitet.
Zudem sollten, so Heß, Doppel- und Mehrfach-Rollen in Zukunft vermieden werden: Viele Gleichstellungsbeauftragte würden zusätzlich beispielsweise auch Behindertenbeauftragte sein. Da die Belastung zu hoch sei, würden daraus "Alibi-Rollen". Das Land könne im neuen Gesetz empfehlen, dass eine Person nur einen Auftrag erhält.
Gleichstellungsbeauftragte werden zum Feindbild
Insgesamt begrüßen die Gleichstellungsbeauftragten im Land, dass das Sozialministerium das Frauenfördergesetz überarbeiten will. Claudia Heß wünscht sich, dass die aktuelle Regierung es noch in der laufenden Legislaturperiode bis 2026 schafft, die Pläne umzusetzen.
Heß sagt, Gleichstellungsarbeit müsse gestärkt werden. Das Amt stelle "bei gewissen politischen Strömungen ein Feindbild dar." Es gebe viel Gegenwind, obwohl die Fakten zeigten, dass Frauen weiter "hinterher hinken".
Auch im Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten heißt es: "Zum einen haben politische Angriffe gegenüber der Gleichstellungsarbeit im allgemeinen und antifeministische Strömungen zugenommen." Zum anderen würden die Kommunen zunehmend unter den Folgen des demografischen Wandels und der sich weiter verschärfenden Fachkräftesituation leiden.
MDR (Julia Heundorf), dpa
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