Gebäude-Energie-Gesetz Heizungsgesetz: Maximale Förderung wird bei 21.000 Euro gedeckelt
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06. Juli 2023, 07:24 Uhr
Maximal 21.000 Euro soll es als Förderung beim Heizungstausch geben und keine staatlichen Zuschüsse für neue Gas- oder Öl-Heizungen. Der Bundestag muss aber noch abschließend über die Ampel-Pläne zum deutschen Heizungsumbau abstimmen.
Der Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat den letzten Entwurf für das neue Heizungsgesetz gebilligt. Abschließend muss nun der Bundestag darüber abstimmen. Im Kern sieht das Gebäude-Energie-Gesetz vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die dauerhaft zu mindestens 65 Prozent auch mit erneuerbaren Energien laufen können. Der Umbau soll gefördert, die Summe aber gedeckelt werden.
Die geplanten Regelungen sehen für den Heizungsaustausch nun eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus vor. Das geht aus einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen hervor, der dann zusammen mit der GEG-Reform im Bundestag verabschiedet werden soll.
"Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus", heißt es in dem Papier. Da demnach der Maximal-Fördersatz bei 70 Prozent liegen soll, sind es 21.000 Euro.
Keine Förderung für Gas- und Öl-Heizungen
Präzisiert wird in dem nunmehr fast finalen Beschluss zudem, dass der Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen gar nicht mehr gefördert werden soll: "Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert. Bezüglich künftig auch mit Wasserstoff betreibbaren Heizungen gilt, dass nur die zusätzlichen Kosten für die 'H2-Readiness' der Anlage förderfähig sind."
Bei Mehrparteienhäusern werden demnach die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, für die zweite bis sechste bei je 10.000 Euro anteilig und ab der siebten Wohneinheit bei 3.000 Euro.
Dazu soll es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent für "selbstnutzende Wohneigentümer" geben, der sich ab 2028 aber alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert.
Wer im Eigenheim wohnt mit weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr, soll weitere 30 Prozent Förderung bekommen können. Die Förderkomponenten sollen kombinierbar, insgesamt aber die Fördersumme eben bei 70 Prozent gedeckelt sein.
Laut ARD-Hauptstadtstudio soll damit Preiswucher bei neuen Heizungen verhindert werden, weil bei einem reinen Prozentsatz, den der Staat dann übernehmen würde, Heizungsbauer höhere Rechnungen stellen könnten.
dpa, AFP, MDR (ksc)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 05. Juli 2023 | 11:00 Uhr