Justizminister Unverheiratete sollen Verantwortung füreinander übernehmen können

05. Februar 2024, 19:59 Uhr

Menschen, die nicht verwandt oder verheiratet sind, aber füreinander einstehen wollen, sollen eine rechtliche Grundlage dafür erhalten. Für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft stellte Justizminister Marco Buschmann am Montag Eckpunkte vor. Zielgruppe seien demnach etwa Senioren, die in Alten-WGs zusammen wohnten, aber auch Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat seine Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft konkretisiert. Der FDP-Politiker veröffentlichte am Montag Eckpunkte, wie das von der Ampel-Koalition geplante Vorhaben, das außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindliche Fürsorgemöglichkeiten schaffen soll, umgesetzt werden soll.

Buschmann sagte, mit der Verantwortungsgemeinschaft wolle die Bundesregierung einen Beitrag für ein modernes Recht leisten. Zielgruppe seien etwa Senioren, die in Alten-WGs zusammen wohnten und sich gegenseitig helfen wollten. Es könnten aber auch Alleinerziehende sein, die sich gegenseitig unterstützen. Derzeit würden die Menschen in solchen Lebenskonzepten vom Recht wie Fremde behandelt – das solle geändert werden.

Buschmann stellt Stufenmodell vor

Buschmanns Eckpunkte sehen vor, dass Volljährige, die sich nahestehen, künftig bestimmte Rechte für jeweils andere beim Notar festschreiben können. Der Minister plant dafür ein Stufenmodell. In der "Grundstufe" soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebensorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu werden. In weiteren Stufen können dem Vorschlag zufolge darüber hinaus gehende Rechte, die das Zusammenleben, Gesundheit, Pflege und Vermögen betreffen, vereinbart werden. Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer sogenannten Zugewinngemeinschaft nur zwei Personen, die nicht verheiratet sind.

Am besonderen Schutz von Ehe und Familie werde die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die neue Form soll demnach keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Einen Gesetzentwurf kündigte Buschmann für die nächsten Monate an. Erst dann können die Pläne innerhalb der Bundesregierung und im Anschluss vom Bundestag beraten werden.

afp/epd (mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 04. Februar 2024 | 18:07 Uhr

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