Landtagswahlen Wann Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde in den Landtag einziehen
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01. September 2024, 22:31 Uhr
Bei Landtagswahlen gilt wie bei der Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Hürde. In vier Bundesländern gibt es die Möglichkeit, an der Sperrklausel vorbei in den Landtag einzuziehen. In einem hat das auch schon mal geklappt.
- In Sachsen werden zwei Direktmandate benötigt, um die Fünf-Prozent-Hürde zu umgehen.
- In Brandenburg sind die Freien Wähler einmal über die Direktmandatsklausel in den Landtag eingezogen.
Bei Wahlen zum Bundestag sowie zu allen 16 Landtagen gibt es eine sogenannte Fünf-Prozent-Klausel. In das jeweilige Parlament kann eine Partei nur einziehen, wenn sie einen Stimmenanteil von mindestens fünf Prozent erzielt hat. Zumeist geht es dabei um die gültigen Zweitstimmen.
Bisher gab es im Bundestag die Möglichkeit, mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten diese Sperrklausel zu umgehen. Davon profitierten in der Frühzeit der Bundesrepublik die Deutsche Partei und die Zentrumspartei sowie nach 1990 die PDS und aktuell Die Linke. Die Parteien erhielten dann jeweils so viele Sitze wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entsprach. Der Bundestag hat im März 2023 diese Grundmandatsklausel abgeschafft. Derzeit laufen allerdings noch Klagen dagegen.
Doch auch in vier Bundesländern können Parteien bei Landtagswahlen mit Direktmandaten die Sperrklausel umgehen.
Landtagswahl in Sachsen – zwei Direktmandate würden Sperrklausel aushebeln
In Sachsen reichen laut §6 des Landeswahlgesetzes zwei Direktmandate, um auch mit weniger als fünf Prozent in den Landtag einzuziehen. Bisher hat es im Freistaat aber noch nie einen solchen Fall gegeben. In den 1990er-Jahren hatte die CDU in Sachsen jeweils alle Wahlkreise gewonnen und danach bis 2015 fast alle. Lediglich die PDS bzw. Die Linke holte einige wenige Direktmandate, einmal schaffte das auch die SPD. 2019 gingen Wahlkreise erstmals auch an die AfD (15) und an Bündnis '90/Die Grünen (3). In all diesen Fällen waren die Parteien aber bereits über ihr Zweitstimmenergebnis in den Landtag gewählt.
Brandenburg – Freie Wähler über Direktmandat in Landtag gewählt
In Brandenburg reicht bereits ein gewonnener Wahlkreis, um mit dem kompletten Zweitstimmenergebnis in den Landtag einzuziehen. 2014 profitierten die Freien Wähler von dieser Regelung. Der langjährige SPD-Abgeordnete Christoph Schulze hatte seine Partei im Streit um ein Nachtflugverbot am Flughafen Schönefeld verlassen und trat in seinem Wahlkreis Teltow-Fläming III für die Freien Wähler an. Schulze gewann den Wahlkreis und die Freien Wähler zogen mit ihren 2,7 Prozent bzw. drei Abgeordneten in den Potsdamer Landtag ein. 2019 holten die Freien Wähler erneut einen Wahlkreis (Barnim), schafften es zusätzlich aber auch über die Fünf-Prozent-Hürde.
Berlin und Schleswig-Holstein bieten ebenfalls Ausnahmen
Auch in Berlin und Schleswig-Holstein besagen die jeweiligen Wahlgesetze, dass für die Umgehung der Fünf-Prozent-Sperrklausel ein einziges gewonnenes Direktmandat ausreicht. In keinem der beiden Länder musste die Regel bislang angewendet werden. In Schleswig-Holstein gibt es aber die Besonderheit, dass die Vertretung der dänischen Minderheit, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen ist.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. September 2024 | 21:45 Uhr