Parkhaus, große Autos (SUV)
Auch in Deutschland können Kommunen für das Parken von SUVs höhere Preise verlangen. Bildrechte: imago images / Jürgen Ritter

Nach Abstimmung in Paris Höhere Parkgebühren für SUVs auch in Deutschland rechtlich umsetzbar

06. Februar 2024, 09:35 Uhr

In Paris werden die Parkgebühren für SUV und andere große Fahrzeuge bald verdreifacht. Auch in Deutschland wäre das rechtlich möglich, wenn auch keine Verdreifachung der Ticketpreise.

Paris macht Ernst im Kampf gegen SUVs. Ab 1. September sollen die Parkgebühren in der Innenstadt auf 18 Euro pro Stunde steigen, in den Außenbezirken auf zwölf Euro. Frei nach der Maßgabe: Je größer das Auto, desto teurer das Parken.

Deutsche Umwelthilfe: Weckruf für deutsche Städte

Auf die Frage, ob sie dieses Modell auch gerne in Deutschland sehen würden, haben mehrere Menschen, die wir in Erfurt befragt haben, ganz unterschiedlich geantwortet. "Ich denke, dass das schon eine gute Idee ist, weil die Autos schon wesentlich größer sind und mehr Platz wegnehmen", meint eine Person und ist damit nicht allein. Auch eine zweite Person sagt, sie begrüße Maßnahmen, die den Individualverkehr einschränken. Doch es gibt auch Stimmen, die sich für Gleichbehandlung aussprechen oder die Entscheidung lieber den Städten überlassen wollen. "Ein Kombi oder ein Bulli – die sind genauso groß wie ein SUV. Macht eigentlich wenig Sinn."

Große Zustimmung zu den Pariser Plänen kommt von der Deutschen Umwelthilfe. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch spricht von einem Weckruf auch für deutsche Städte.

Städte- und Gemeindebund will SUV-Thema individuell behandeln

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist da anderer Meinung. Hauptgeschäftsführer André Berghegger sagte im ARD-Mittagsmagazin: "Eine flächendeckende Umsetzung dieser Entscheidung, wie wir sie in Paris festgestellt haben, ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Man muss das unterschiedlich sehen, je nachdem, ob man in der Großstadt ist oder sich auf dem ländlichen Bereich bewegt."

Tübingen verlangt bereits höhere Parkgebühren für SUVs

Dass es in Deutschland rechtlich möglich ist, höhere Parkgebühren für größere Fahrzeuge wie SUVs zu verlangen, zeigt die Stadt Tübingen. Wer dort ein solches Auto fährt, muss für das Anwohnerparken im Jahr 180 Euro statt 120 Euro zahlen.

Das Straßenverkehrsgesetz bildet die Grundlage dafür, sagt Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Jena. Maßgebend ist dabei, dass SUVs mehr Parkfläche einnehmen als normalgroße Fahrzeuge. "Das wäre eben die Abschöpfung des in Anspruch genommenen Vorteils. Wenn man ein größeres Auto hat, hat man ja eine größere Verkehrsfläche, die man durch sein Auto in Anspruch nimmt und dann muss man auch für diese größere Verkehrsfläche mehr Geld zahlen."

Verdreifachung der Parkgebühren rechtlich nicht möglich

Das heißt: Wenn ein SUV anderthalbmal so groß ist, wie ein herkömmliches Auto, dürfen die Parkgebühren für den SUV maximal auch nur um das Anderthalbfache erhöht werden – mehr erlaubt das Gesetz nicht. Eine pauschale Verdreifachung wie in Paris wäre in Deutschland also nicht möglich.

Das zeigt auch das Beispiel der Stadt Freiburg, erklärt Henrik Karch, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Dresden. "Die Stadt Freiburg wollte die Anwohnerparkausweise für größere Autos sehr viel teurer machen. Für lange Autos, also auch SUVs, sollte das Anwohnerparken doppelt so teuer werden, wie für einen Kleinwagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Die Richter sagten: Diese Differenzierung sei eine unzulässige Ungleichbehandlung." Außerdem dürfen Kommunen auch nur für selbst betriebene Parkplätze die Gebühren festlegen. Die vielen privaten Parkhäuser beispielsweise entscheiden selbst über ihre Preise.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. Februar 2024 | 06:09 Uhr

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