
Der Redakteur | 10.03.2025 Wie schätzt die Polizei Schadensummen und Ladungsgewichte?
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11. März 2025, 10:00 Uhr
Einmal kurz nicht aufgepasst, Schadenssumme: 10.000 Euro. So steht's im Polizeibericht. Doch wie kommt die Polizei auf solche Summen und woran erkennen die Beamten, ob ein Fahrzeug überladen ist? Eine Waage werden sie ja wohl kaum dabei haben. Oder doch?
Eine Schätzung ist kein Gutachten und ersetzt auch keine Waage. Wenn Schadenssummen geschätzt werden, haben die so ermittelten Werte auch keinen Einfluss auf das, was später die Versicherung zahlt, erklärt Patrick Martin, Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen.
Die tatsächlichen Kosten werden erst durch einen Gutachter festgestellt. Die erste Schadensschätzung am Unfallort hat nur eine statistische Relevanz. Es geht hier um die Unfallschwere für die Polizeistatistik. Ist es nur ein kleiner Blechschaden, geht es in Richtung Totalschaden oder sind gar größere Werte betroffen?
Da die Polizisten keine Kfz-Gutachter sind, basiert diese Schätzung lediglich auf Erfahrungswerten und Sichtprüfungen.
Man kann heute schon fast sagen, wenn es bei einem Unfall zu einem Aufprall kommt und man sieht nichts, sind es mindestens 3.000 Euro.
Fahrzeugalter und Reparaturkosten entscheidend
Dahinter stecken nicht nur die gestiegenen Ersatzteil- und Werkstattkosten. Eine Stoßstange ist heute mehr als nur ein plumper Aufprallschutz. Sensoren und komplexe Halterungen treiben die Reparaturkosten in die Höhe. Während früher Stoßstangen leicht ausgetauscht werden konnten, sind heute oft zusätzliche Bauteile betroffen, die den Reparaturaufwand erheblich steigern.
Das gilt auch für Schäden an Verkehrsleiteinrichtungen oder gar Gebäuden. Und Patrick Martin legt Wert auf die Feststellung, dass die Kollegen häufig gar nicht so falsch liegen. Lassen sich beispielsweise die Türen eines Unfallfahrzeugs nicht mehr so einfach öffnen, dürfte der Rahmen derart verzogen sein, dass ein technischer Totalschaden vorliegt. Irreparabel also.
Gerade für Besitzer älterer Autos ist es ein Schock, wenn da plötzlich trotzdem nur 5.000 Euro stehen. Ist auch das zweite beteiligte Fahrzeug in derselben Altersklasse zu Hause, sind für schlappe 10.000 Euro gleich zwei Fahrzeuge Schrott. Der Blick auf den Gebrauchtwagenmarkt könnte die Schätzung bestätigen: Mehr waren sie einfach nicht mehr wert.
Wie erkennt die Polizei überladene Fahrzeuge?
Auch bei Überladungen von Fahrzeugen, insbesondere bei Kleintransportern und Lkw, muss die Polizei zunächst schätzen. Zunächst deshalb, weil anhand gewisser Anhaltspunkte erst einmal ein Verdacht entsteht, dass sich da jemand übernommen hat.
Der erste Blick gehört oft der Stellung der Räder oder wie tief das Fahrzeug sozusagen in den Federn hängt. Ein korrekt beladenes Fahrzeug hat einen leicht positiven Sturz, das bedeutet, die Räder stehen im rechten Winkel zur Fahrbahn oder neigen sich unten leicht nach innen.
Bei überladenen Fahrzeugen werden die Räder nach außen gedrückt. Bei großen Holzlastern, die Baumstämme geladen haben, muss die Stapelhöhe zur Holzart passen. Erreichen Hartholzstämme die Oberkanten der Streben an der Ladefläche, wurde sehr wahrscheinlich zu viel geladen.
Heftige Strafen für überladene Fahrzeuge
Besonders problematisch ist das sogenannte Ablasten von Fahrzeugen, um Mautgebühren, Tempolimits oder Führerscheinbeschränkungen zu umgehen. Dabei wird in den Papieren von Kleintransportern offiziell ein niedrigeres Gewicht eingetragen. Also: 3,5 Tonnen.
Danach sind die Transporter nur noch ein "Pkw", aber natürlich technisch immer noch für höhere Lasten ausgelegt, nur rechtlich eben nicht. Besonders gravierend ist die Situation für Fahrer, die nur eine Führerscheinklasse B besitzen und ein überladenes Fahrzeug steuern. Das wird als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis geahndet und ist eine Straftat.
Und auch vor Ort wird es ungemütlich. Vor einer Weiterfahrt muss die Ladung reduziert werden, eventuell muss die Firma ein zweites Fahrzeug schicken, dazu vielleicht noch einen Kran heranschaffen. Wer das Überladen gewerblich praktiziert, wird zusätzlich richtig zur Kasse gebeten.
Es soll aus einer illegalen Tat kein Gewinn erwachsen. Wer sich bewusst über Vorschriften hinwegsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen.
MDR (dvs)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 10. März 2025 | 16:40 Uhr
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