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Wenn man Probleme mit der eigenen Bank vermeiden will, kann man den Verwendungszweck auch frei lassen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska

Verwendungszweck "Für Koks und Nutten" – wo die Humor-Grenzen bei Banküberweisungen liegen

09. Dezember 2024, 08:15 Uhr

Jedes Jahr überweisen die Deutschen mehr als sechs Milliarden Mal Geld bei ihren Banken. Mehr als sechs Milliarden Mal stellt sich die Frage: Was schreibt man in den Verwendungszweck? Bei einer Rechnung ist das die Rechnungsnummer. Aber was vermerkt man, wenn man einem Freund die Kneipenrechnung erstattet? Oder seinen Kindern etwas für den Urlaub zuschießen will? Manch einer versucht dann kreativ zu sein. Das kann aber auch nach hinten losgehen.

Ralf Geißler, Wirtschaftsredakteur
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Nichts ist so langweilig wie eine Banküberweisung. Es sei denn, man schreibt etwas Lustiges in den Verwendungszweck. Glaubt man einschlägigen Internetforen, ist es ein Klassiker, Freunden Geld mit dem Verwendungszweck "für Koks und Nutten" zurückzuerstatten. Das kann einem aber auch zum Verhängnis werden.

Banken prüfen Verwendungszweck auf verdächtige Schlagworte

Denn nicht nur die Empfänger lesen, was im Verwendungszweck steht. Das Geldwäsche-Gesetz verpflichtet Banken, Überweisungen nach verdächtigen Schlagworten aus Bereichen wie Drogen oder Waffen zu scannen. Das passiere zum Beispiel mit spezieller Software, sagt Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher.

Schlage die Software an, gucke ein echter Mensch drauf. "Wenn eine Bank einen verdächtigen Verwendungszweck erkennt, passieren mehrere Sachen. Im ersten Schritt ist die Bank verpflichtet, das an die sogenannte Financial Intelligence Unit weiterzuleiten. Das ist eine Untereinheit des Zolls. Die prüft das dann und wenn sich der Verdacht erhärtet, geht das weiter an die Strafverfolgungsbehörden."

Vorsicht bei witzig gemeinten Verwendungszwecken

Vergangenes Jahr gingen bei der Zoll-Behörde mehr als 320.000 Meldungen wegen verdächtiger Transaktionen ein. Strafrechtlich relevant war nur ein Bruchteil. Ob der Rest auf dumme Scherze zurückging, lässt die Behörde auf Anfrage offen.

Humor jedenfalls, so Thomas Rienecker, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft, habe im Bankgeschäft Grenzen: "Ein witziger Verwendungszweck wie zum Beispiel 'Gebühr für deine schlechten Witze' sorgt normalerweise nicht für Probleme. Aber Humor mit zweifelhaftem Inhalt kann problematisch werden. Wenn Begriffe auftauchen, die Geldwäsche oder Straftaten vermuten lassen, wird geprüft und im Zweifel gemeldet. Auch wenn sie nicht so gemeint sind. Das ist nun mal Gesetz."

Grund für Kündigung von Bankkonto

Ins Gefängnis kommt man wegen dummer Witze im Zahlungsverkehr nicht. Es soll aber Banken geben, die Kunden deswegen schon das Konto gekündigt haben. Denn die Prüfung, ob Scherz oder Ernst, macht Arbeit.

Auf die Kündigung könnten weitere Probleme folgen, so Rechtsanwältin Melanie Ludolph: "Es kann sein, dass bei einem Background-Check, wenn man bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen möchte, rauskommt, dass man schon mal wegen solcher Vorfälle verdächtig geworden ist. Das heißt, da kann es zu Verzögerungen in neuen Prozessen kommen. Oder wovon man auch gehört hat: Dass, wenn man in so Datenbanken gespeichert wird, man vielleicht bei einer Flughafenkontrolle länger durchsucht wird oder so."

Damit ist klar: "Atomwaffenfähiges Plutonium" ist ein schlechter Verwendungszweck. "Danke für die letzte Nacht" geht aber durch – egal, ob man fünf Cent oder eintausend Euro überweist. Am einfachsten ist es, den Verwendungszweck bei privaten Überweisungen leer zu lassen. Das ist erlaubt. Und deswegen machen richtige Kriminelle das vermutlich auch so.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 05. Dezember 2024 | 06:19 Uhr

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