Amtsärztliche Untersuchung GEW: Kriterien für Verbeamtung machen Bewerbern zu schaffen
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09. Januar 2025, 06:49 Uhr
Akutes Rückenleiden, psychologische Belastung oder Bluthochdruck: Die Verbeamtung ist von der amtsärztlichen Untersuchung abhängig. Doch die bereitet vielen Anwärtern und Anwärterinnen sorgen. Denn es gibt keine klaren Ausschlusskriterien. Gerade bei psychischen Krankheiten sind Experten zufolge noch viele Grenzfälle festzustellen.
- Der Staat prüft die gesundheitliche Eignung von potentiellen Beamten.
- Maßgeblich für die Verbeamtung ist das Urteil von einem Amtsarzt, die Untersuchung bereitet vielen Kandidaten Sorgen.
- Verbeamtung ist trotz psychische Belastung und Übergewicht möglich.
- Im Bereich der psychischen Krankheiten ist vieles noch nicht geklärt.
Der Staat prüft die gesundheitliche Eignung bei Kandidatinnen und Kandidaten, weil die als Beamte ihr Leben lang Geld von ihm bekommen – und deshalb möglichst bis zum Rentenalter arbeitsfähig sein sollen. Aber muss man bei ganz leichtem Übergewicht schon davon ausgehen, dass das nicht möglich sein wird?
Maßgeblich ist das Urteil vom Amtsarzt
Nein. Denn die sogenannte gesundheitliche Eignung für den Beamtenstatus ist nicht klar definiert – genauso wenig wie Ausschlusskriterien dafür. Maßgeblich ist das Urteil von einem Amtsarzt, der dafür nach Vorerkrankungen fragt und körperliche Untersuchungen durchführt, erklärt Janus Galka, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Beamtenrecht.
"Manchmal sagt er von vornherein, Sie haben nichts, dann geht das glatt durch. Manchmal sagt er, gehen Sie nochmal zum Facharzt, lassen Sie sich näher untersuchen." Danach mache er dann seine Stellungnahme. "Manchmal kann es sein, dass er sagt: Es sind jetzt vier oder fünf Sachen, die in der Summe nicht dienstfähig machen."
Atmosphäre der Angst bei psychischer Belastung
Obwohl – oder gerade weil – es keine klaren Ausschlusskriterien gibt, macht die amtsärztliche Untersuchung vielen Kandidaten Sorgen. Das bekommt Christian Plischke mit, er ist stellvertretender Leiter der Landesrechtsschutzstelle bei der Lehrergewerkschaft GEW Sachsen und berät angehende Beamte.
Zur Zeit vor allem zum Thema psychische Gesundheit: "Da geht es um Fragen wie, ich hab eine stärkere Belastung, und müsste eigentlich jetzt eine Psychotherapie aufnehmen – würde mir das dann nachteilig ausgelegt werden?" Da entstehe dem Gewerkschaftsleiter zufolge schon so ein Stück weit eine Atmosphäre der Angst.
Verbeamtung trotz psychischer Belastung und Übergewicht möglich
Fälle, in denen jemand aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde und vor Gericht ziehen wollte, sind ihm nicht bekannt. Das Gleiche berichtet Malte Gerken, stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen-Anhalt. Es gebe mehr Sorge als begründet. "Einfach zu sagen, der war jetzt schon mal in Psychotherapie, der kann nicht mehr verbeamtet werden, das ist mir nicht bekannt."
Gerken gehe auch davon aus, dass dem nicht so sei. "Genauso, wenn man sagt, ein Body Mass Index (BMI) von Anfang 20 ist ideal, und man hat 27, dann ist man ein bisschen übergewichtig." Das schließe ja die Verbeamtung nicht aus.
Lehrerin klagte nach Ablehnung der Verbeamtung
Deshalb sei er froh über das klare Urteil zum Fall der Lehrerin aus Brandenburg, die am Ende ihre Verbeamtung bekommen hat. Ein Arzt hatte den BMI der Lehrerin für Deutsch und Englisch als zu hoch erachtet – sie brachte 700 Gramm zu viel auf die Waage. Das Schulamt lehnte daraufhin die Verbeamtung ab, worauf die Brandenburgerin klagte und Recht erhielt.
Trotzdem mahnt Malte Gerken an, dass da keine Überempfindlichkeit auf Seiten des Dienstherrn bestehe. "Nur mal zehn Stunden Therapie gemacht und dann gleich sagen, der ist nicht tauglich." Das sei sicherlich etwas, was noch erst wachsen müsse, so der stellvertretende Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.
Viele Grenzfälle durch psychische Krankheiten
In dem Punkt stimmt Rechtsanwalt Janus Galka zu. "In letzter Zeit haben die psychischen Krankheiten deutlich zugenommen, und in diesem Bereich ist vieles noch nicht so ganz geklärt – auch medizinisch." Da ergeben sich viele Grenzfälle, die vor Gericht entschieden werden könnten und auch gute Chancen hätten.
Deshalb sei dazu in nächster Zeit mit mehr Fällen zu rechnen – und dadurch auch vielleicht mit mehr Klarheit seitens der Rechtsprechung.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 09. Januar 2025 | 06:06 Uhr