Digitalisierung Online-Kfz-Zulassung funktioniert nicht wie gewollt
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05. Januar 2024, 07:39 Uhr
Im Herbst letzten Jahres sollte es endlich einfacher werden, sein Auto ab-, an- oder umzumelden. Wer keine Zeit hat, selbst zum Amt zu gehen, sollte die Papiere dem Autohändler oder einem Zulassungsdienstleister geben können, der online die Fahrzeugzulassungen beantragt. Soweit die Theorie.
- Die digitale An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist vielen zu umständlich, obwohl alles einfacher werden sollte.
- Mancherorts wurde die sogenannte "i-Kfz", die internetbasierte Fahrzeugzulassung, gar nicht erst umgesetzt.
- Andere Kommunen wiederum erfüllen nicht die IT-Sicherheitsstandards, um i-Kfz anbieten zu können.
Mit der sogenannten Stufe 4 sollten An-, Um- und Abmeldungen in der digitalen Zulassungsstelle i-Kfz nicht nur einfacher werden, auch die Gebühren sind online niedriger als vor Ort in der Zulassungsbehörde. Tatsächlich aber sei der Preis der einzige Vorteil, den er und seine Kunden bei i-Kfz hätten, sagt Jürgen Naumann: "Zeittechnisch oder vom Aufwand her bleibt für mich der Gang auf die Zulassungsstelle für meine Dienstleistung immer noch der effektivere."
Naumann betreibt seit 2007 Sachsen-Shuttle, einen Zulassungsdienstleister im Landkreis Meißen für Privatkunden und kleinere und mittlere Unternehmen. Dass er dafür persönlich zum Amt fährt, wird noch länger so bleiben, da ist sich Naumann sicher. Obwohl die digitale Zulassungsstelle seit Herbst 2023 auch Dienstleistern wie ihm offen stehen soll.
Nur fünf Prozent kamen bei Test mit System klar
Ein Grund für Naumanns Skepsis: Die oft hakelige Bedienung. Die Friedrich-Ebert-Stiftung stellte bei einem Webseiten-Test für eine Kommune in Brandenburg fest: Gut zwei Drittel der Nutzer, die ihr Auto abmelden wollten, versuchten es zwar digital. Aber nur einer von 20 schaffte es auch, obwohl die Abmeldung eigentlich noch die unkomplizierteste Funktion sein soll.
Und selbst wenn sie das System beherrschen würden – einige Menschen in Mitteldeutschland können die Online-Zulassung überhaupt nicht nutzen. In Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld oder dem Jerichower Land wurde das Verfahren seit dem bundesweiten Start 2015 gar nicht erst umgesetzt.
Zudem hat das Kraftfahrtbundesamt, bei dem das zentrale Zulassungsregister verwaltet wird, einige Kommunen kürzlich vom Zugang ausgeschlossen – weil deren teilweise sehr unterschiedliche Lösungen IT-Sicherheitsstandards nicht erfüllten. Dazu sagt Stephan Immen, Sprecher des Kraftfahrbundesamts: "Die Mindestsicherheitsanforderungen sorgen dafür, dass unsere Systeme sicher und unbeeinträchtigt funktionieren."
Einige Kreise und Städte verlieren Zugang zum System
Dresden, Suhl und dem Weimarer Land wurde deshalb nun der Zugriff gesperrt. Die betroffenen Landkreise standen für Stellungnahmen vor dem Mikrofon nicht zur Verfügung, die kommunalen Spitzenverbände bemängeln aber, die IT-Standards seien zum Start der neuen Stufe plötzlich erhöht und zu kurzfristig veröffentlicht worden. In einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium aus dem Dezember heißt es: "Wir weisen darauf hin, dass die vom Kraftfahrtbundesamt gesetzten Fristen mit Blick auf die personellen Kapazitäten bei den IT-Dienstleistern und in den Zulassungsstellen insgesamt zu kurz bemessen sind und in dieser Form nicht eingehalten werden können."
Die Ausbaustufen von i-Kfz
Stufe 1:
Seit dem 1. Januar 2015 kann die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden.
Stufe 2:
Seit dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz die Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk beantragt werden – mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Stufe 3:
Seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden.
Stufe 4:
Zum 1. September 2023 können juristische Personen i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen.
(Quelle: bundesregierung.de)
Stephan Immen entgegnet: der stufenweise Aufbau erfolge seit Jahren, genug Zeit hätte es also gegeben: "Wer hört, dass es die Stufe 4 ist, der weiß, dass es vorher auch schon Stufen 1, 2 und 3 gegeben hat. Und die Weiterentwicklung der Mindestsicherheitsanforderungen ist auch durchaus langfristiger bekannt und kommuniziert, so dass die Vorbereitungen darauf stattfinden konnten."
Immerhin: Fast alle von MDR angefragten Kommunen haben schriftlich beteuert, die Anforderungen für die digitale Zulassung noch 2024 erfüllen zu wollen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 05. Januar 2024 | 06:11 Uhr
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