In diesen Geschäften ist Kartenzahlung aktuell nicht möglich
Ein Recht auf Kartenzahlung gibt es in Deutschland nicht. Bildrechte: IMAGO / Arnulf Hettrich

Cash only Warum kann man in vielen Restaurants nur bar bezahlen?

16. Juni 2023, 16:28 Uhr

In Deutschland ist es noch weit verbreitet: Restaurants, die ausschließlich Barzahlungen akzeptieren. Die Verbraucherzentralen kennen verschiedene Gründe, die für Betriebe gegen eine Kartenzahlung sprechen. Wer als Kunde skeptisch wird, kann eine Rechnung verlangen. Für behördliche Kontrollen ist es unerheblich, ob ein Unternehmen die Kartenzahlung verweigert.

"Nur Barzahlung" – das ist in manchen Ländern schon eine absolute Ausnahme. In Deutschland gibt es allerdings noch viele Restaurants und Imbissbuden, die keine digitale Zahlung akzeptieren. Was den Gastronomen oft auf der Seele liege, seien die Gebühren, sagt Axel Klein, Geschäftsführer des Branchenverbands Dehoga Sachsen.

"Ich weiß auf alle Fälle, dass sich die Kosten dort verdreifacht haben in dem Bereich. Wenn ein Unternehmen früher Zahlungen in bar entgegengenommen hat oder jetzt eben mit Debitkarte oder Kreditkarte, dann verdreifachen sich in dem Verhältnis auch die Kosten, die er früher hatte."

Verbraucherzentrale: Mutet suspekt an, wenn nur bar gezahlt werden kann

Für Kreditkartenzahlungen fallen – je nach Anbieter – rund ein bis drei Prozent der Rechnungssumme an Gebühren an, bei EC-Karten meist unter ein Prozent. Auch Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen kennt viele Argumente gegen die Kartenzahlung: "Man hört immer wieder, dass die Gastwirte sagen, es ist zu aufwändig, wir haben schlechtes Internet, wir haben dadurch weniger Trinkgeldeinnahmen, es ist bürokratisch oder die Kosten generell. Allerdings mutet das bisweilen schon suspekt an, wenn immer nur bar gezahlt werden kann, obwohl beispielsweise beim Bäcker oder Späti selbst im kleinsten Dorf mittlerweile digitales Bezahlen die Norm ist. Auffällig wird es dann, wenn bei größeren Rechnungsbeträgen dann plötzlich doch das Kartengerät geholt wird, während beim Nachbartisch 'cash only' gilt."

"Cash only" spielt bei Kontrollen keine Rolle

Ein Recht auf Kartenzahlung gibt es aber nicht. Dementsprechend spiele es bei der behördlichen Kontrolle von Betrieben auch keinerlei Rolle, ob sie Kartenzahlung anbieten oder nicht, schreibt eine Sprecherin des Zolls auf Nachfrage. Vergangenes Jahr habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit über 8.800 Betriebe kontrolliert. Die Auswahl erfolge dabei nach sogenannten risikoorientierten Gesichtspunkten, heißt es in der Auskunft des Zoll. Dazu zählten unter anderem auch Hinweise und Mitteilungen.

Dehoga: Quittung verlangen

Wer beim Restaurantbesuch skeptisch werde, könne aber auch bei Barzahlung eine Quittung verlangen, sagt Dehoga-Chef Klein: "Derjenige, der eben zu einem Barzahlvorgang eine ordentliche Rechnung hat, da kann man sicher sein, dass es auch entsprechend nichts mit Schwarzgeld oder Geldwäsche zu tun hat."

Und was, wenn die Rechnung hoch ist und das Bargeld nicht reicht? Hier rät Verbraucherschützerin Claudia Neumerkel: "Wenn nicht deutlich genug drauf hingewiesen wurde, dass keine Kartenzahlung akzeptiert ist und sich auch der Geldautomat nicht in der unmittelbaren Nähe befindet, dann sollte der Gast durchaus souverän um Zahlung per Rechnung bitten."

Oder doch den Weg zum Automaten antreten und dafür mit dem Wirt oder der Wirtin ausmachen, für die Zeit einen Ausweis oder Ähnliches als Pfand zurückzulegen? Verpflichtet ist der Gast dazu jedenfalls nicht.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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