Hörer machen Programm Dürfen E-Bikes ohne Allgemeine Betriebserlaubnis verkauft werden?
Hauptinhalt
09. Februar 2023, 15:52 Uhr
S-Pedelecs sind E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h. Wer sie führen will, benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Ein MDR AKTUELL-Hörer hingegen erwarb ein S-Pedelec ohne eine solche Erlaubnis. Wie kann das sein? Der TÜV hat dazu eine klare Antwort.
- Ein MDR AKTUELL-Hörer hat ein S-Pedelec ohne Allgemeine Betriebserlaubnis gekauft.
- Der TÜV betont aber, dass so ein Verkauf gar nicht zulässig sei.
Zu Beginn eine kurze Erklärung: Eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" – auch ABE genannt – sollte zwingend dabei sein, wenn man ein sogenanntes S-Pedelec kauft. Pedelec – das steht für Pedal Electric Cycle, also ein Rad mit Elektromotor, der beim Treten hilft. Beim S-Pedelec schaltet sich der Elektromotor erst bei 45 km/h wieder ab.
Unser Hörer hatte ein solches Rad gekauft, als Lastenrad-Version, für preiswerte rund 2.000 Euro beim Online-Anbieter TopRegal. Die Firma schreibt dazu auf ihrer Webseite: "Aufgrund der hohen Geschwindigkeit, welche das Lastenfahrrad rein elektrisch erreicht, ist eine Straßenzulassung im öffentlichen Straßenverkehr vonnöten".
Auf eine Anfrage von MDR AKTUELL teilt die Firma TopRegal schriftlich mit: "Wir bieten den Artikel für private oder gewerbliche Nutzung auf Privat- oder Werksgelände an. Für den Straßenverkehr empfehlen wir, ein zugelassenes Fahrrad zu kaufen. Es steht unseren Kunden auch frei, eine Straßenzulassung für den von uns angebotenen Artikel zu erwerben".
TÜV: Verkauf von S-Pedelec ohne Allgemeine Betriebserlaubnis nicht zulässig
Eine solche Zulassung für die Straße und damit verbunden eine allgemeine Betriebserlaubnis kann nur eine technische Prüforganisation erteilen, zum Beispiel die Dekra oder der TÜV. Ja, eine Einzelbegutachtung sei möglich, so der TÜV-Verband auf eine Anfrage von MDR AKTUELL. Die Kosten dafür könnten den Preis der Neuanschaffung jedoch übersteigen.
Aber es ist auch fraglich, ob das Rad, das unser Nutzer erworben hatte, so überhaupt verkauft werden darf. Dazu Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: "Rechtlich gesehen sind S-Pedelecs Kleinkrafträder, also Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Hierfür sind zwingend eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungspflicht vorgeschrieben. Der Verkauf eines S-Pedelecs ohne Allgemeine Betriebserlaubnis ist nicht zulässig. Dennoch gelangen widerrechtlich immer wieder Fahrzeuge ohne Allgemeine Betriebserlaubnis auf den Markt. Um hier zukünftig Abhilfe zu schaffen, ist eine viel intensivere Marktüberwachung notwendig, die im Auftrag des Staates liegt".
S-Pedelecs können bis zu 8.000 Euro kosten
Unser Hörer konnte sein Rad inzwischen wieder zurückgeben. E-Bikes bzw. S-Pedelecs, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, sind in der Regel auch nicht billig. Die Preisspanne reicht von 3.000 bis 8.000 Euro. Fachkundige Auskunft gibt es immer beim Fahrrad-Händler des Vertrauens oder einer Verbraucherzentrale.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 09. Februar 2023 | 06:00 Uhr